Amtsgericht Neu-Ulm
13.03.2008

Drei Bayern für Karlsruhe/Justizministerin Beate Merk: "Peter König, Norbert Mutzbauer und Bernhard Schneider werden Richter am Bundesgerichtshof"

Die Richter am Oberlandesgericht München Dr. Norbert Mutzbauer (51) und Dr. Bernhard Schneider (51) sowie der Ministerialrat im bayerischen Justizministerium Prof. Dr. Peter König (51) sind heute in Berlin vom Richterwahlausschuss zu Richtern am Bundesgerichtshof gewählt worden. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk freut sich, dass ihre Vorschläge mit dieser Wahl Erfolg hatten: "Es ist wichtig, dass im höchsten deutschen Zivil- und Strafgericht auch bayerische Experten mit ihrem Können und ihrer Erfahrung vertreten sind. Peter König, Norbert Mutzbauer und Bernhard Schneider werden der bayerischen Justiz in Karlsruhe alle Ehre machen." Der gebürtige Münchner Prof. Dr. Peter König war seit seinem Dienstantritt bei der bayerischen Justiz am 15. April 1985 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I, als Richter beim Landgericht München I, u.a. als Vorsitzender einer Strafkammer, und in verschiedenen Bereichen im bayerischen Justizministerium tätig. Zuletzt erwarb er sich bundesweit hohe Anerkennung als Experte auf dem Gebiet der Strafrechtsgesetzgebung. Auf dem Feld des Strafrechts ist er auch wissenschaftlich vielfältig tätig; die Ludwig-Maximilians-Universität München verlieh ihm am 23. Juli 2007 die Honorarprofessorenwürde. Merk: "Mit Herrn Prof. König verliere ich einen meiner besten Mitarbeiter im Justizministerium - und Karlsruhe gewinnt einen absoluten Experten auf dem Gebiet des Strafrechts, der nun wieder Gelegenheit hat, sein wissenschaftliches und gesetzgeberisches Know-how auch auf dem Gebiet der Rechtsprechung anzuwenden - ich wünsche Herrn König dafür alles erdenkliche Gute !"

Der in Coburg geborene Richter am Oberlandesgericht München Dr. Norbert Mutzbauer trat am 1. Juni 1985 als Richter am Landgericht Traunstein in die Dienste der bayerischen Justiz und war anschließend als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II, als Richter am Landgericht München II und am Oberlandesgericht München sowie als Vorsitzender Richter am Landgericht München II tätig, bis er am 1. Oktober 2000 wieder an das Oberlandesgericht München zurückkehrte. Von 1990 bis 1994 war er bereits als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet, so dass er auf seine neue Tätigkeit in ganz besonderer Weise vorbereitet ist. Justizministerin Merk: "Herr Dr. Mutzbauer ist eine überragende Richterpersönlichkeit, der seine wissenschaftliche Befähigung mit einem hohen Berufsethos und einem sicheren Blick für praxisgerechte Ergebnisse verbindet. Für seinen Wechsel von der Isar an den Rhein wünsche ich ihm das Beste !"

Der gebürtige Nürnberger Dr. Bernhard Schneider begann seine Laufbahn in der bayerischen Justiz am 1. März 1986 als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Anschließend war er als Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth tätig, bis er zum 1. Januar 1996 als an das Amtsgericht München wechselte. Als Richter mit zusätzlichen Verwaltungsfunktionen am Amtsgericht München und als Richter am Oberlandesgericht München erwarb er vielfältigste Praxiserfahrungen. Auch er war bereits
- von 1992 bis 1994 - als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof tätig. Ministerin Merk: "Auch Herrn Dr. Schneider gratuliere ich sehr herzlich und wünsche ihm für seinen Wechsel an die höchste Instanz alles Gute. Ich bin zuversichtlich, dass ihm die Umstellung nicht schwer fällt, denn sein "neuer" Arbeitsplatz ist ihm ja bereits bestens bekannt !"

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… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?