Amtsgericht Neu-Ulm
19.03.2008

Bayerns Justizministerin Beate Merk: "Vorratsdatenspeicherung ist zur Aufklärung schwerer Straftaten unverzichtbar !"

Bayerns Justizministerin Beate Merk begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht die Speicherung von Telekommunikationsdaten nicht gestoppt und auch ihre Verwendung zur Verfolgung schwerwiegender Straftaten im Rahmen einer vorläufigen Güterabwägung weiterhin für zulässig gehalten hat. Merk: "Wir brauchen die Speicherung dringend, um bestimmte schwere Straftaten aufklären zu können. Wie wollen Sie zum Beispiel den Konsumenten von Kinderpornographie im Internet auf die Spur kommen, wenn Sie nicht über die entsprechenden Daten verfügen ? Ich begrüße, dass das Bundesverfassungsgericht dies bestätigt und hier einstweilen für Rechtssicherheit gesorgt hat." Die abschließende Entscheidung darüber, welche Straftaten die Verwendung der Daten rechtfertigen, steht noch aus.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?