Amtsgericht Neu-Ulm
16.04.2008

Bayerns Justizministerin Beate Merk zur heutigen Einigung der Bundesressorts zu Online-Durchsuchungen: "Ein Anfang ist endlich gemacht, aber das reicht noch nicht aus !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat die Einigung des Bundesinnenministers und der Bundesjustizministerin auf eine Rechtsgrundlage zur Online-Durchsuchung im Bundeskriminalamtsgesetz (BKA-Gesetz) heute wie folgt kommentiert: "Endlich hat die Bundesjustizministerin nun offenbar die grundsätzliche Notwendigkeit und Verfassungsmäßigkeit der Online-Durchsuchung zugestanden. Aber wichtige Bausteine fehlen noch: Wir brauchen die Online-Durchsuchung nicht nur zur Gefahrenabwehr im BKA-Gesetz, sondern auch in der Strafprozessordnung, um die Täter nachher auch vor Gericht überführen zu können. Hierzu werde ich in Kürze einen Vorschlag vorlegen. Und: Warum das Betreten der Wohnung ausgeschlossen sein soll, leuchtet mir nicht ein. Wenn es zur Installation eines Trojaners unbedingt notwendig ist, etwa zur Überwindung einer Firewall, muss auch das - selbstverständlich mit Genehmigung eines Richters - geschehen können. Auch in der einschlägigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts finden sich keine Anhaltspunkte dafür, dass zur Vorbereitung einer Online-Durchsuchung keine Wohnung betreten werden darf. Hier wird man nachbessern müssen."

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?