Amtsgericht Neu-Ulm
03.06.2008

Bayerns Justizministerin Beate Merk weist Kritik des Datenschutzbeauftragten an Online-Durchsuchung zurück / "Wo es um Terrorismus und Kinderpornographie geht, darf das Thema Datenschutz kein Hindernis sein !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute die Kritik des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz an dem am 27. Mai vorgelegten Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Einführung der Online-Durchsuchung im Strafverfahren entschieden zurückgewiesen. "Ich bleibe dabei: Wo es um die Aufklärung etwa von Terrordelikten und von Kinderpornographie geht, darf der Datenschutz letztlich kein entscheidendes Hindernis darstellen", so Merk. "Wer sich den bewusst engen Katalog der Straftaten anschaut, bei denen nach unserem Gesetzentwurf eine Online-Durchsuchung möglich sein soll und notfalls zu ihrer Vorbereitung auch ein heimliches Betreten von Wohnungen erlaubt wird, der wird sehen, dass es um den Verdacht schwerster Straftaten geht, beispielsweise Mord und Totschlag, Hoch- und Landesverrat, Bildung terroristischer Vereinigungen und Kinderpornographie. In diesen Fällen gebietet es der Schutz der Menschen, dass wir dieses Mittel nutzen. Die Abwägung zwischen Datenschutz und Sicherheit muss dann ganz klar zugunsten der Sicherheit ausfallen", so Merk.

Merk abschließend: "Die verfassungsrechtlichen Bedenken des Datenschutzbeauftragten gegen das heimliche Betreten von Wohnungen teile ich nicht. Dass die Offenheit Wesensmerkmal einer Durchsuchung im Sinne unseres Grundgesetzes ist, lässt sich der Verfassungsrechtsprechung an keiner Stelle entnehmen."

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