Amtsgericht Neu-Ulm
12.06.2009

Gesetz für ein erweitertes Führungszeugnis im Bundesrat - Justizministerin Beate Merk: "Ein nur halbherziger Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen"

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk geht das heute im Bundesrat behandelte Gesetz für ein erweitertes Führungszeugnis zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Straftaten, insbesondere Sexualdelikten, nicht weit genug. Merk: "Mit dem auf einem Regierungsentwurf basierenden Gesetzesbeschluss wird eine bayerische Gesetzesinitiative aus dem Jahr 2008 aufgegriffen - allerdings nur halbherzig. Nach dem Gesetzesbeschluss soll das erweiterte Führungszeugnis nur für Tätigkeiten gelten, die geeignet sind, engen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen zu begründen. Damit bleiben erhebliche Schutzlücken. Denn die Konstellationen, in denen es zu Kontakten zwischen Beschäftigten und Kindern und Jugendlichen kommen kann, sind so vielfältig, dass eine sinnvolle Beschränkung der Auskunftserteilung auf bestimmte Arbeitsbereiche nicht möglich ist. Überall wo Minderjährige beschäftigt werden, also etwa auch im Betrieb des Fliesenlegers oder in einer KfZ-Werkstatt, sollte der Arbeitgeber über einschlägige Vorstrafen informiert sein." "Außerdem wird nun dem Arbeitgeber die Entscheidung aufgebürdet, ob er berechtigt ist, ein erweitertes Führungszeugnis zu verlangen. Gegebenenfalls kann er sich sogar schadensersatzpflichtig gegenüber dem Bewerber machen," kritisiert Merk.

Merk weiter: "Deswegen hat der Bundesrat heute zwar begrüßt, dass der Gesetzesbeschluss das Anliegen der Gesetzesinitiative des Bundesrates vom 14. März 2008 aufgreift, aber auch nochmals auf die Vorzüge des Bundesratsentwurfs hingewiesen, der sich nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt und jedem Arbeitgeber die entsprechende Information ermöglicht. Denn letztlich sollte jeder Arbeitgeber die Möglichkeit haben, insbesondere bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters selbst einzuschätzen, ob eine Verurteilung wegen eines kinder- und jugendschutzrelevanten Deliktes für die konkrete Tätigkeit eine Rolle spielt oder nicht !"

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