Amtsgericht Neu-Ulm
12.06.2009

Bundesrat befasst sich mit Biopatentrichtlinie - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk: "Landwirte sollen Tiere und Pflanzen ohne Einschränkung durch Konzerne züchten können!"

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk zu der heutigen Befassung des Bundesrates zur Änderung der EU-Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (Biopatentrichtlinie): "Biotechnologische Erfindungen und darauf erteilte Patente sind in vielen Bereichen, gerade in der medizinischen Forschung von großer Bedeutung. Wir dürfen daher weder die Biotechnologie noch den Patentschutz, der diese erst finanzierbar macht, verteufeln. Ohne Biopatente gäbe es z.B. viele hochwirksame Medikamente oder manche Innovationen im Umweltschutz nicht. Aber wir müssen klare Grenzen ziehen. Mir geht es um unsere Landwirte. Sie sollen Tiere und Pflanzen ohne Einschränkung durch Konzerne züchten können. Es geht um die wirtschaftliche Basis für unsere bäuerlichen Familienbetriebe, genauso wie um die landwirtschaftliche Kultur in Bayern. Und nicht zuletzt auch um die Verbraucher." Merk weiter: "Wir müssen die Sorgen der Landwirte ernst nehmen! Auch im Interesse der Verbraucher darf der Zugriff auf genetische Ressourcen nicht durch Industriekonzerne monopolisiert werden. Die klassische Zuchtarbeit der Landwirte darf durch Patente nicht behindert oder gar unmöglich gemacht werden. Soweit dazu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen notwendig sind, müssen wir sie in die Wege leiten. Der bayerische Entschließungsantrag für den Bundesrat greift die wachsende Besorgnis im Bereich der Landwirtschaft und in Teilen der Öffentlichkeit auf. Er betont unsere Auffassung zur geltenden Rechtslage und verdeutlicht unsere Erwartungen an die Handhabung der Richtlinie im Sinne der Landwirte. Gleichzeitig formuliert er bereits jetzt klare Vorgaben für den Fall notwendiger Änderungen der Richtlinie."

Merk erklärt: "Die Biopatentrichtlinie schließt die Patentierbarkeit für "im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren" aus. Damit dürfen nach meinem Verständnis für traditionelle Züchtungsverfahren von Pflanzen und Tieren keine Patente erteilt werden, und zwar auch dann nicht, wenn ein technischer Verfahrensschritt wie z. B. ein Gentest hinzukommt. Diese Auslegung der Richtlinie wird von zahlreichen Fachleuten geteilt. Der großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts liegen hierzu zwei Vorlageentscheidungen vor. Ich bin zuversichtlich, dass der Ausgang dieser Verfahren im Sinne der Landwirtschaft Klarheit in die rechtliche Diskussion bringt."

Die Ministerin stellt klar: "Im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Technologien müssen wir die Vorgaben für Patente im Bereich von Pflanzen und Tieren laufend kritisch unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls umgehend für eine Anpassung der einschlägigen Rechtsgrundlagen sorgen. Dabei sage ich ganz deutlich: Klassische Züchtungsverfahren, die auf Kreuzung und Selektion beruhen,dürfen nicht unter Patentschutz gestellt werden - auch dann nicht, wenn ein technischer Verfahrensschritt hinzukommt. Und dies muss auch für die daraus hervorgegangenen Tiere und Pflanzen gelten."

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