Amtsgericht Neu-Ulm
18.06.2009

Regelung zur Patientenverfügung: Bundestag stimmt für "Stünker-Entwurf" - Bayerns Justizministerin Beate Merk: "Entscheidung getroffen - Abgeordnete entsprechen dem Wunsch der Menschen nach verlässlicher Regelung"

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk zur heutigen Abstimmung im Bundestag über die Regelung der Patientenverfügung: "Es ist sehr zu begrüßen, dass man trotz langer Diskussionen doch noch zu einem Ergebnis gekommen ist! Damit werden die berechtigten Erwartungen der Menschen auf eine verlässliche Rechtsgrundlage für die Patientenverfügung erfüllt."

Merk hatte sich im Vorfeld der Abstimmung des Bundestags für einen Kompromiss zwischen den beiden sehr ähnlichen Gesetzentwürfen der Abgeordneten Stünker und Zöller eingesetzt. Merk: "Beiden Gesetzentwürfen ist gemeinsam, dass sie dem Selbstbestimmungsrecht den ihm verfassungsrechtlich zukommenden Raum geben. Im Zuge der Kompromissfindung ist es gelungen, wichtige Elemente aus dem Zöller-Entwurf in den nun angenommenen Stünker-Entwurf aufzunehmen."

Merk weiter: "Ich freue mich sehr, dass der Stünker-Entwurf auf der Zielgerade mit dem Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens noch um ein wichtiges Element des Dialogs ergänzt wurde. Das Dialogsystem hat besonders den Zöller-Entwurf ausgezeichnet. Der Umstand, dass zentrale Elemente daraus nun in den Stünker-Entwurf übernommen wurden, zeigt die Qualität dieses von mir stets verfolgten Ansatzes."

Entscheidend positiv ist nach den Worten von Merk nun Folgendes: "Die Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung errichtet haben oder dies unmittelbar planen, haben nun ebenso wie Angehörige, Ärzte und Pflegepersonal endlich Rechtssicherheit. Das neue Gesetz ist frei von Überregulierungen und sehr praxistauglich. Damit haben wir in dieser ethisch und rechtlich ebenso wichtigen wie anspruchsvollen Frage für die Menschen und ihre Bedürfnisse viel erreicht."

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