Amtsgericht Neu-Ulm
22.06.2009

Ministerin Merk anlässlich des Urteils des Landgerichts Regensburg gegen Daniel I.: "Das neue Gesetz hat seine erste Bewährungsprobe bestanden!"

Anlässlich des Urteils des Landgerichts Regensburg gegen Daniel I. äußerte sich Bayerns Justizministerin Beate Merk heute in München: "Ich habe mich intensiv dafür eingesetzt, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch für nach Jugendstrafrecht verurteilte Sexual- und Gewaltstraftäter ins Gesetz kommt. Die Regelung, die im letzen Jahr auf bayerische Initiative hin verabschiedet wurde, hat heute ihre erste Bewährungsprobe bestanden."

Merk weiter: "Wir haben in unseren Gefängnissen jugendliche Straftäter, die hochgefährlich sind und bei denen alle Therapie und Resozialisierungsanstrengungen nicht zu entscheidenden Veränderungen in ihrem Verhalten führen. Bei diesen Tätern besteht bei einer Entlassung aus der Haft ein hohes Risiko, dass sie erneut schreckliche Gewalt- oder Sexualstraftaten begehen. Da sage ich ganz deutlich: In diesen Fällen muss die Sicherheit der Menschen in unserem Land Vorrang haben. Deswegen brauchen wir auch bei nach Jugendstrafrecht verurteilten Tätern die Möglichkeit, die nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen."

Merk hatte sich schon in der Vergangenheit immer wieder für die Schließung dieser Gesetzeslücke eingesetzt. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode brachte der Bundesrat auf Initiative von Bayern und Thüringen einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein, der von der rot-grünen Bundesregierung allerdings abgelehnt wurde. Die große Koalition griff die Initiative erneut auf, und beschloss vor einem Jahr das Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht. Das Gesetz trat zum 12. Juli 2008 in Kraft, nur wenige Tage bevor Daniel I. hätte in Freiheit entlassen werden müssen.

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