Amtsgericht Neu-Ulm
03.07.2009

Merk kritisiert Gesetz zum Anlegerschutz als unzureichend: "Weder Banken noch Bundesjustizministerin ziehen ausreichende Lehren aus der Finanzkrise"

Aus Sicht von Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk geht das heute vom Bundestag zu beschließende Gesetz zum Anlegerschutz bei Falschberatung nicht weit genug. Mit der Verlängerung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen werde zwar eine seit Jahren erhobene Forderung Bayerns erfüllt. In anderen Bereichen bleibe das Gesetz jedoch hinter den Erwartungen zurück. "Weder die Banken noch Bundesjustizministerin Zypries haben die notwendigen Lehren aus der Finanzkrise gezogen. Das Gesetz muss deshalb im Vermittlungsausschuss noch nachgebessert werden," so Merk.

Im Einzelnen kritisierte die Ministerin, dass die für Anleger entstehenden Kosten nach dem Gesetz nicht der Dokumentationspflicht unterliegen sollen. Derartige Kosten müssten aber für den Kunden transparent sein, nur so könne er beurteilen, ob die Anlage für ihn rentabel sei. "Bei Versicherungsverträgen müssen diese Kosten offengelegt werden. Es gibt keinen Grund, Finanzanlageverträge insoweit anders zu behandeln, schon gar nicht nach den in der Finanzkrise gemachten Erfahrungen," sagte Merk.

Auch das an sich sinnvolle Beratungsprotokoll verliere jeglichen Wert, da es nur vom Berater, nicht aber auch vom Anleger unterschrieben werden müsse. Dazu Merk: "Damit dem Beratungsprotokoll eine Beweiskraft zukommen kann, muss es auch vom Kunden unterzeichnet werden. Denn nur mit der Pflicht zur Unterzeichnung wird dem Kunden die Bedeutung der Beratung und des Protokolls vor Augen geführt; nur so erhält der Kunde die Möglichkeit, sofort auf Defizite in der Darstellung hinzuweisen und auf Änderungen hinzuwirken."

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