Amtsgericht Neu-Ulm
06.07.2009

Schinkenimitate und Analogkäse / Verbraucherschutzministerin Beate Merk: "Lebensmittel brauchen Reinheitsgebot - der Verbraucher muss klar informiert sein, was sich auf seiner Pizza befindet!"

Nach dem Analogkäse verderben nun auch Schinkenimitate dem Verbraucher den Appetit. Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "In Handel und Gastronomie wird häufig Schinkenersatz verwendet, bei dem der Fleischanteil teilweise weniger als 50 Prozent beträgt. Dabei handelt es sich um minderwertige und billige Ersatzprodukte. Der fehlende Fleischgehalt wird mit Wasser ausgeglichen, außerdem werden Bindemittel wie Stärke sowie Gelier- und Verdickungsmittel und fleischfremdes Eiweiß zugesetzt. Obwohl solche Produkte nicht als Schinken bezeichnet werden dürfen, sind sie häufig falsch gekennzeichnet. Und selbst wenn der Hersteller sie korrekt etwa als „Pizzabelag aus gepökeltem Schulterfleisch“ auszeichnet, wird dieses Ersatzprodukt auf der Speisekarte häufig dennoch als Schinken aufgeführt. Der Verbraucher ist sich daher in der Regel nicht bewusst, dass er ein gepanschtes Produkt verzehrt."

Merk fordert: "Lebensmittel brauchen ein Reinheitsgebot. Denn oftmals schaut wie Schinken oder Käse aus, was nicht Schinken oder Käse ist. Wir brauchen eine deutliche Kennzeichnung der Echtheit von Nahrungsmitteln. Wo Käse oder Schinken draufsteht, muss Käse oder Schinken drin sein. Der Verbraucher muss klar informiert sein, was sich auf seiner Pizza befindet!"

Merk weiter: "Es ist nicht hinnehmbar, dass den Verbrauchern billige und minderwertige Fälschungen als Schinken oder Käse aufgetischt werden. Die Lebensmittelkontrolleure werden auf die Einhaltung der Kennzeichnungen ein besonderes Auge haben. Die Rechtslage ist eindeutig: Verstöße von Herstellern oder Gastronomen können als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet werden, vorsätzlich begangene Verbrauchertäuschungen können sogar als Straftaten verfolgt werden."

Die Ministerin rät: "Verbraucher sollten stets kritisch die Zutatenliste unter die Lupe nehmen! In der Gastronomie bei mit Käse oder Kochschinken angebotenen Gerichten sollten sie gezielt nachfragen, ob tatsächlich Käse verwendet wird - so wird auch das Problembewusstsein der Betreiber geweckt."

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