Amtsgericht Neu-Ulm
10.07.2009

Gesetz zur Vergütung von Managern passiert Bundesrat - Bayerns Justizministerin Beate Merk fordert weitergehende Strukturveränderungen: "Sonst verfallen die Akteure wieder in den alten Trott!"

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk zu dem heute vom Bundesrat abgesegneten Gesetz zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen: "Das Gesetz enthält einige begrüßenswerte Regelungen, ändert aber nichts an den grundsätzlichen Problemen, sondern kratzt lediglich an der Oberfläche. Die eigentlichen Ursachen für die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise werden nicht an der Wurzel gepackt. So blieben die Verantwortlichen bisher eine Antwort auf die Frage schuldig, wie es zu dieser Krise kommen konnte, auf welcher Tatsachenbasis die Entscheidungen getroffen wurden und welche Konsequenzen daraus gezogen werden. Selbstkritik und tatsächliche Übernahme von Verantwortung sind in der Wirtschaft nicht sehr ausgeprägt. Nur so kann jedoch das Vertrauen der Bürger zurückgewonnen werden. Denn letztlich sind es die Steuerzahler, die für die staatliche Unterstützung aufkommen müssen. Um künftige Krisen diesen Ausmaßes zu vermeiden, muss der Staat punktgenau reagieren!"
Merk weiter: "Das Gesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um die Frage der Verantwortlichkeit der Manager für ihre unternehmerischen Entscheidungen anzugehen. Es lässt sich aber schon jetzt absehen, dass diese Maßnahmen nicht ausreichend sind. Denn um künftige vergleichbare Szenarien zu verhindern, brauchen wir echte Strukturveränderungen im Verhältnis des Vorstands zum Aufsichtsrat, im Finanzwesen und auch bei den Ratingagenturen. Wir brauchen Regeln, die das ganze System krisenfest machen! Sonst verfallen die Akteure wieder in den alten Trott - manche Banken sind schon jetzt auf dem besten Wege, zu früheren Verhaltensweisen zurückzukehren."

Auf Initiative Merks arbeitet eine Länderarbeitsgruppe unter dem Vorsitz Bayerns seit Ende 2008 an Vorschlägen für weitergehende Maßnahmen. Merk erklärt: "Die in dem Gesetz vorgesehene Karenzzeit von zwei Jahren für den Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat entspricht meinen jahrelangen Forderungen - die Maßnahme wird aber dadurch, dass sie durch 25 % der Aktionäre ausgeschlossen werden kann, bis zur Unwirksamkeit hin verwässert. In etlichen Unternehmen erfolgt die Kontrolle des Vorstands durch den Aufsichtsrat nicht sachgerecht. Die Aufsicht über die Geschäftsführung des Vorstands ist nur wirkungsvoll, wenn personellen Verflechtungen, Überkreuz-Verbindungen oder sonstige Vernetzungen nachhaltig reduziert werden, da sie die Unabhängigkeit der Aufsichtsräte beeinträchtigen. Die von mir geführte Länder-Arbeitsgruppe wird für börsennotierte Unternhmen hierzu konkrete Vorschläge erarbeiten, um dieser strukturellen Schwäche zu begegnen."

"Auch bin ich der Meinung, dass sich ein Aufsichtsratsmandat nicht einfach nebenher erledigen lässt. Deshalb sollte zumindest die Obergrenze von zehn Mandaten deutlich herabgesetzt werden," so Merk.

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