Amtsgericht Neu-Ulm
23.07.2009

Ministerin Merk fordert Nachbesserungen im Recht der Sicherungsverwahrung: "Es ist bestürzend, dass das Gesetz immer noch so lückenhaft ist!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk weist anlässlich des brutalen Überfalls eines vorbestraften Sexualstraftäters auf eine 16-Jährige auf immer noch bestehende Gesetzeslücken bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung hin. "Offenbar lag es an einer Gesetzeslücke, dass der Beschuldigte überhaupt auf freiem Fuß sein konnte. Es ist bestürzend, dass das Gesetz im Bereich der nachträglichen Sicherungsverwahrung immer noch so gravierende Mängel aufweist."

Im vorliegenden Fall war der Beschuldigte aufgrund seiner Vortaten zunächst in der Psychiatrie untergebracht worden. Später wurde diese Maßregel wegen Wegfalls der für sie erforderlichen Voraussetzungen für erledigt erklärt. In diesem Fall sieht das Gesetz an und für sich die Möglichkeit der nachträglichen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung unter erleichterten Voraussetzungen vor, wenn der Täter bei seiner Entlassung aus dem Maßregelvollzug noch hochgefährlich ist. Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass dies nicht gilt, wenn der Verurteilte nach Beendigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus noch eine Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, wie es vorliegend der Fall war. Dazu Merk: "Dieser unbefriedigende Rechtszustand bedarf schleunigst der Korrektur. Diese Lücke hätte längst geschlossen werden müssen."

Merk weiter: "Seit langem und immer wieder habe ich die Bundesjustizministerin aufgefordert Gesetzeslücken im Bereich der nachträglichen Sicherungsverwahrung zu schließen und auf die großen Gefahren hingewiesen, die diese Lücken darstellen. Aufgrund der Untätigkeit von Frau Zypries haben die unionsgeführten Bundesländern eigenständig eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die einen Gesetzesentwurf zur Schließung der bestehenden Gesetzeslücken, unter anderem auch der hier relevanten Lücke, erarbeiten soll. Beschließen muss ein entsprechendes Gesetz allerdings der Bund."

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