Amtsgericht Neu-Ulm
05.11.2009

Justizminister drücken bei der Sicherungsverwahrung aufs Gas / Merk: "Der Bund muss endlich für einen ausreichenden Schutz der Bevölkerung sorgen"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat bekannt gegeben, dass sich die Landesjustizminister auf ihrer Konferenz in Berlin für eine Überarbeitung des Rechts der Sicherungsverwahrung ausgesprochen haben. Merk: "Obwohl wir durch ständigen Druck der Länder auf den Bundesgesetzgeber schon viel erreicht haben, bestehen nach wie vor Schutzlücken und Widersprüche. Die Justizministerinnen und Justizminister sehen hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Ich habe heute den Gesetzesentwurf einer Arbeitsgruppe mehrerer Länder vorgestellt, der die bestehenden Schutzlücken schließen kann."

In der jüngeren Vergangenheit hatte es bereits mehrere Gesetzesänderungen im Bereich der Sicherungsverwahrung gegeben. Wichtigste Neuerung war die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung, die der Bund erst nach Vorstößen mehrerer Länder und einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts geregelt hatte. Trotzdem mussten wiederholt Sexual- und Gewaltstraftäter in die Freiheit entlassen werden, obwohl sie aus Sicht der Justiz auch am Ende des Strafvollzugs noch als hochgefährlich einzuschätzen waren.

Merk: "Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister sieht den Arbeitsgruppenentwurf als geeignete Grundlage für das auch im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetzgebungsverfahren an. Die Länder sind damit weiterhin Vorreiter auf dem Weg zu einem besseren Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern. Jetzt ist der Bundesgesetzgeber gefordert, den Menschen endlich den Schutz zu gewähren, den sie brauchen. Ich bin zuversichtlich, dass die Bundesjustizministerin den Blockadekurs ihrer Vorgängerin in diesem Bereich nicht fortsetzen will."

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