Amtsgericht Neu-Ulm
26.11.2009

Weihnachten ohne böse Überraschungen; Verbraucherschutzministerin Merk warnt vor gefährlichen Lichterketten und vor ungeeignetem Kinderspielzeug

Alle Jahre wieder - dieses Motto gilt auch für die schier unendliche Vielfalt unterschiedlicher Weihnachtsbeleuchtungen. Bei vielen Menschen löst die Vorstellung an die bevorstehende Weihnachtsstimmung, zu der die Beleuchtung untrennbar gehört, ein heimeliges Kribbeln aus. Doch Vorsicht: Die Quelle des Gefühls kann schnell auch ein Stromschlag werden.

Elektrische Betriebsmittel, zu denen Lichterketten gehören, dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie hinsichtlich ihrer Beschaffenheit den Stand der Sicherheitstechnik erfüllen. Der Hersteller oder Importeur bestätigt mit dem Anbringen des CE-Zeichens, dass sein Produkt den Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben (Niederspannungsrichtlinie) entspricht.

Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "Trotzdem kommen immer wieder Lichterketten auf den Markt, die zwar das CE-Zeichen tragen, aber die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen. Es liegen nicht selten Mängel vor, die Personen durch elektrischen Stromschlag gefährden oder eine Brandgefahr bedeuten. Zwar prüft die Gewerbeaufsicht in Bayern intensiv - auch auf Weihnachtsmärkten - , ob die angebotenen Produkte die Sicherheitsnormen erfüllen, doch gibt es immer wieder schwarze Schafe, die auch durch das dichteste Sicherheitsnetz durchschlüpfen."

Auf der sicheren Seite ist der Käufer von Lichterketten, wenn er ein Produkt erwirbt, welches das GS-Zeichen für Geprüfte Sicherheit trägt. Dieses Zeichen belegt, dass der Produkttyp von einer anerkannten unabhängigen Prüfstelle einer Bauartprüfung unterzogen wurde und die Sicherheitsanforderungen eingehalten sind. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, denn auf Produkten aus Fernost oder Osteuropa ist mitunter das GS-Zeichen gefälscht. Es handelt sich dabei meist um Billigware, die mehr an Sicherheit verspricht als sie einhält.

Merk: "In jedem Fall sollte man die Angebote genau und kritisch prüfen. Ich rate den Verbrauchern außerdem, den Händler zu befragen und sich gut beraten zu lassen. Und sicher kann es sinnvoll sein, im Interesse der Sicherheit ein paar Euro mehr zu berappen, um am Heiligen Abend keine böse Überraschung zu erleben. Das Fest soll ja der Besinnung und Beschaulichkeit dienen und nicht mit einem Feuerwehreinsatz enden!"

Wichtig außerdem:
- defekte Lampen sofort auswechseln, die anderen Lampen werden sonst zu heiß
- Lichterketten erwärmen sich - Dekorationen aus Papier, Stroh etc. entfernt anbringen
- die Zuleitungen zu den Fassungen müssen gut befestigt sein und dürfen sich nicht herausziehen lassen
- Schmuck, Verzierungen etc. dürfen nicht leicht entflammbar sein

Weitere Tipps zum Kauf und Einsatz von Lichterketten erhalten Sie unter www.vis.bayern.de Stichwort "Weihnachtsbeleuchtung".


Auch wenn es um die Auswahl von Spielzeug geht, sind Vorsicht und eine genaue Prüfung wichtig. "Für unsere Kleinen nur das Beste", so lautet der Grundsatz aller Eltern. Doch angesichts des riesigen, schier unüberschaubaren Warenangebots sind die Eltern dann bei jedem Kauf einer höchst schwierigen Auswahlentscheidung ausgesetzt.

Die Sicherheitsanforderungen für Spielzeug sind gesetzlich festgelegt. Das Spielzeug muss so beschaffen sein, dass es die Gesundheit der Kinder nicht gefährdet; dabei werden das übliche Verhalten von Kindern wie Spieleifer und Experimentierfreude sowie die normale Gebrauchsdauer zugrunde gelegt. Als äußeres Zeichen der Einhaltung europäischer Standards muss jedes Spielzeug mit dem CE-Kennzeichen versehen sein. Dieses Zeichen dokumentiert die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen; es wird vom Hersteller angebracht, der die Verantwortung trägt. Die Gewerbeaufsichtsämter überprüfen Spielwaren stichprobenartig, Fragen der Sicherheit werden hier sehr groß geschrieben.

Trotz aller Kontrollen tauchen aber auch in Deutschland immer wieder gefährliche Spielsachen auf. Schlagzeilen wie "Fröhliches Puzzle mit Formaldehyd" oder "Plüschtiere enthalten verschluckbare Fasern" sind keine Seltenheit. Und immer wieder fällt Spielzeug aus China negativ auf.

Verbraucherschutzministerin Dr. Merk: "Gerade beim Kauf von Spielzeug sollten die Eltern auf Sicherheit und Qualität achten. Denn nichts wäre schlimmer, als wenn ein Kind beim Spielen verletzt wird, weil der neue Bausatz scharfe Kanten aufweist, die Puppe verschluckbare Teile enthält, das Plüschtier mit Allergie auslösendem Material gefüllt ist oder die neue Modelleisenbahn beim Anfassen Stromschläge verursacht. Auch hier gilt: Genau prüfen, den Händler befragen, sich gut beraten lassen und auf vertrauenswürdige Siegel achten. Wenn es um den Schutz unserer Kleinen geht, sind Kontrolle und Nachfragen besser als blindes Vertrauen und Sparsamkeit."

Bei der Suche nach unbedenklichem Spielzeug können folgende Zeichen weiterhelfen:

- GS-Zeichen für Geprüfte Sicherheit, das von unabhängigen Prüfstellen vergeben wird.
spiel gut: das Zeichen wird vom Arbeitsausschuss Kinderspiel und Spielzeug vergeben
- TÜVProof-Zeichen, das vom TÜV Rheinland vergeben wird und für ein Jahr gilt
- VDE-Zeichen, vergeben vom Verband Deutscher Elektriker: das Zeichen signalisiert elektronische Sicherheit bei sachgemäßem Gebrauch

Nähere Informationen finden Sie unter www.vis.bayern.de Stichwort "Spielzeug"

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?