Amtsgericht Neu-Ulm
26.11.2009

Merk fordert Gesetz zur anonymen Geburt / Widerspruch zur Stellungnahme des Ethikrates

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk setzt sich für eine gesetzliche Regelung der geheimen und der anonymen Geburt ein. Nach ihren Vorstellungen soll Kern eines solchen Gesetzes ein klar definiertes Stufenmodell sein. Nicht die anonyme, sondern die geheime Geburt soll demnach der gesetzlich geregelte Grundfall sein. Bei der in einer Klinik vorgenommenen geheimen Geburt werden die Personenstandsdaten zwar erfasst, bleiben jedoch bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des Kindes unter Verschluss. Erst danach soll es zu einer Offenbarung der Daten kommen können. Eine solche geheime Geburt soll nach den Vorstellungen Merks keine Pflichtberatung als Voraussetzung haben.

Vor diesem Hintergrund hinterfragt die Ministerin auch die vom Deutschen Ethikrat in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme empfohlene zentrale Stellung von Beratungsstellen kritisch. Merk: " Mir geht es darum, möglichst viele Frauen in Notlagen zu erreichen und sie nicht durch bürokratische Hürden abzuschrecken. Mit jedem sicher in einer Klinik geborenen Kind kommen wir unserem Ziel näher." Eine anonyme Geburt soll es nach dem von Merk vertretenen Stufenmodell nur geben, wenn sich die Frau in einer extremen Konfliktsituation befindet. Merk dazu: "Eine extreme Konfliktlage muss dann allerdings von einer Beratungsstelle festgestellt werden. Nur dann können wir sicher gehen, dass die Grundrechte des Kindes gewahrt bleiben. Denn anders als bei der geheimen Geburt sollen bei der anonymen Geburt die Personenstandsdaten für immer verborgen bleiben. Eine solche anonyme Geburt muss die absolute Ausnahme und auf extreme Fälle begrenzt bleiben." Für eine gesetzliche Regelung dieser überaus sensiblen Materie muss die Maxime Gründlichkeit vor Schnelligkeit gelten. Denn hier macht ein Gesetz nur Sinn, wenn es sowohl die in Not befindlichen Frauen erreichen als auch die Rechtsposition der Kinder mit berücksichtigen kann.

Die vom Ethikrat geforderte Aufgabe vorhandener Babyklappen und vorhandener Angebote zur anonymen Geburt hält die Ministerin für nicht hinnehmbar. Merk: "Es darf nicht sein, dass wir Frauen in so extremen Notlagen alleine lassen. Ich unterstütze hier klar und deutlich das unter anderem vom Augsburger Weihbischof Losinger getragene Sondervotum. Trotz aller Unzulänglichkeiten sollten wir auf vorhandene und auch in Anspruch genommene tatsächliche Hilfen nicht verzichten. Dies sind wir Leben und Gesundheit der sonst von Aussetzung und noch Schlimmerem bedrohten Kinder schuldig."

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