Amtsgericht Neu-Ulm
12.01.2009

Zweifache Stabsübergabe in Aschaffenburg: Peter Brustmann wird neuer Präsident des Landgerichts; zugleich übernimmt Dr. Irene Singer die Leitung der dortigen Staatsanwaltschaft

Mit einem Festakt im Aschaffenburger Martinushaus ist heute der bisherige Präsident des Landgerichts Aschaffenburg, Erhard Becker, feierlich verabschiedet worden. Dieser war zum 1. Dezember 2008 in den Ruhestand getreten. Zu seinem Nachfolger wurde der bisherige Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Bamberg, Peter Brustmann, ernannt. Zugleich wurde auch die Leitung der Aschaffenburger Staatsanwaltschaft in neue Hände gelegt. Dem vormaligen Leitenden Oberstaatsanwalt Ernst Wich-Knoten, der zum 1. Juli 2008 als Präsident an das Landgericht Schweinfurt berufen wurde, folgte im September die ehemalige Oberstaatsanwältin Dr. Irene Singer im Amt nach. Die Genannten erhielten viel Lob und Dank von Ministerialdirigent Peter Werndl, der in Vertretung von Staatsministerin Merk die Festrede hielt. Werndl ist Personalchef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Erhard Becker (65) stand rund 12 Jahre an der Spitze der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, bevor er 2005 das Amt des Landgerichtspräsidenten in Aschaffenburg übernahm. Dort begann vor über 36 Jahren auch seine Karriere. Becker war zunächst Staatsanwalt und Richter am Amts-, Land- und Oberlandesgericht, bevor er schließlich 1989 zum Vizepräsidenten des Landgerichts Aschaffenburg und vier Jahre später zum Leiter der dortigen Staatsanwaltschaft berufen wurde. Besondere Verdienste hat sich Becker bei der Juristenausbildung und auf kriminalpädagogischem Gebiet erworben. Becker war langjähriger, hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter im Rahmen der Referendarsausbildung und Lehrbeauftragter an der Verwaltungshochschule Speyer sowie an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie in Würzburg. Zudem führte er erstmals in Bayern das sog. "Teen-Court-Projekt" ein, bei dem sich Schülergremien im Auftrag der Staatsanwaltschaft mit Straftaten Jugendlicher befassen. In seiner Rede nannte der Personalchef Becker eine "prägende Persönlichkeit der Aschaffenburger Justiz, der sich mit hohem Berufsethos höchsten Respekt und Anerkennung erworben hat".

Sein Nachfolger Peter Brustmann (60) hat zum 01. Januar 2009 die Leitung des Landgerichts Aschaffenburg übernommen. Brustmann war zunächst Staatsanwalt und Richter in Würzburg, bevor er 1991 im Rahmen der Aufbauhilfe die Leitung einer staatsanwaltschaftlichen Zweigstelle in Zwickau übernahm. 1993 kehrte Brustmann als Kammervorsitzender an das Landgericht Schweinfurt zurück. Weitere Stationen waren das Amt des Vizepräsidenten am Landgericht Bayreuth, die ständige Vertretung des Leiters der Staatsanwaltschaft Schweinfurt und schließlich, 2004, der Vorsitz eines Straf- und Zivilsenats am Oberlandesgericht Bamberg. Ministerialdirigent Werndl lobte Brustmann als einen Mann mit herausragenden Führungseigenschaften, der es mit Durchsetzungsvermögen, aber auch Augenmaß glänzend versteht, andere anzuleiten und zu motivieren.

Dr. Irene Singer (58) ist seit 1. September 2008 Leiterin der Aschaffenburger Staatsanwaltschaft. Ihren Werdegang begann die vormalige Oberstaatsanwältin in Würzburg. Dort war sie als Staatsanwältin, Gruppenleiterin und Oberstaatsanwältin sowie als Richterin am Amts- und Landgericht tätig. Im Laufe ihrer Karriere führte sie ihr Weg auch mehrmals in die neuen Bundesländer. Singer war Vorsitzende eines Schwurgerichts in Chemnitz und wiederholt als Beraterin in Wirtschaftsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Dresden tätig. 1998 kehrte Singer als Vorsitzende einer Wirtschaftsstrafkammer an das Landgericht Würzburg zurück, bevor sie 2004 als ständige Vertreterin des Leitenden Oberstaatsanwalts nach Schweinfurt wechselte. Ministerialdirigent Werndl lobte Singer als eine geborene Strafverfolgerin und überzeugte Teamspielerin, die insbesondere im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität hohen Einsatz und außergewöhnliche Belastbarkeit gezeigt habe.


Ihren Vorgänger im Amt, Ernst Wich-Knoten (56), bedachte der Personalchef ebenfalls mit viel Lob und Dank für seine bisher geleistete Arbeit. Wich-Knoten wurde bereits im Juni 2008 in sein neues Amt als Präsident des Landgerichts Schweinfurt eingeführt. Seine Karriere begann Wich-Knoten als Staatsanwalt und Richter am Landgericht in Würzburg und Schweinfurt. 1993 wurde er zum Oberstaatsanwalt bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ernannt. Dort hatte er sich bereits in früheren Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter einen Namen gemacht. Große Energie und Tatkraft bewies Wich-Knoten auch, als er zu Beginn der 90er Jahre zum Zwecke der Aufbauhilfe an das Thüringer Justizministerium wechselte. Weitere Stationen seiner Karriere waren die Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg sowie zuletzt die Leitung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg. Personalchef Werndl nannte Wich-Knoten ein Musterbeispiel eines flexiblen Juristen. Dessen scharfer Intellekt und fachliche Vielseitigkeit ließen keinen Zweifel, dass er auch seine neue Aufgabe mit Bravour meistern werde.

Im rechtspolitischen Teil seiner Rede warb Ministerialdirigent Werndl nachdrücklich für ein Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe. Ein Vorschlag hierzu, der maßgeblich bayerische Handschrift trägt, liegt bereits seit 2008 in Berlin auf dem Tisch. Am Freitag haben die unionsgeführten Länder einen überarbeiteten Entwurf präsentiert, der ebenfalls entscheidend von Bayern beeinflusst wurde. Auslöser waren die Umtriebe des Schweizer Sterbehilfevereins Dignitas sowie die bekannt gewordenen Fälle von Sterbebegleitung durch den ehemaligen Hamburger Justizsenator Kusch. Dieser hatte unter anderem Mitte 2008 in Würzburg eine Rentnerin in den Selbstmord begleitet. Bayern wird dafür kämpfen, dass jetzt Bewegung in die politische Diskussion kommt und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass dem menschenverachtenden Tun von Organisationen wie Dignitas und Herrn Kusch Einhalt geboten werden kann.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?