Amtsgericht Neu-Ulm
04.12.2009

Mit immer neuen Methoden locken unseriöse Scheinfirmen Verbraucher zu dubiosen Verkaufsveranstaltungen – regelmäßig handelt es sich auch hier um Abzocke.

Vielen Verbrauchern flattern aktuell wieder dubiose Gewinnmitteilungen ins Haus – häufig von angeblichen Finanzdienstleistungsunternehmen. Die Empfänger dieser Schreiben werden darauf hingewiesen, dass sie in der Vergangenheit eine Gewinnmitteilung eines anderen Unternehmens erhalten haben, der Gewinn jedoch aus unbekannten Gründen nicht ausgezahlt worden sei. Nunmehr habe man den Gewinn jedoch unter Abzug einiger Gebühren realisieren können, so dass dieser jetzt ausbezahlt werden könne. Unter dem Vorwand, der Verbraucher müsse sich ausweisen, wird dieser dann zu einem persönlichen Gewinnübergabetermin geladen. Es überrascht nicht, dass den Verbraucher anstelle des versprochenen Preises nur eine unseriöse Kaffeefahrt bzw. Verkaufsveranstaltung erwartet.

Bereits im Januar dieses Jahres haben Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk und Ute Mowitz-Rudolph, Geschäftsführerin des VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. (VSB), vor den Machenschaften der Abzock-Firmen gewarnt.
Ursprünglich hatte der „Trick“ so funktioniert: Der Verbraucher erhielt die Nachricht, er habe an einem Gewinnspiel teilgenommen und dort gewonnen. Er wurde zur feierlichen Gewinnübergabe eingeladen, die sich dann aber schnell als unseriöse Verkaufsveranstaltung bzw. Kaffeefahrt herausstellte. Zu gewinnen gab es natürlich nichts, stattdessen wurde das – vorwiegend ältere – Publikum abgezockt und ausgenommen.
Die aktuell versandten Anschreiben machen sich den Umstand zu nutze, dass bereits viele Verbraucherinnen und Verbraucher Adressaten von solchen Gewinnmitteilungen waren. Es ist daher davon auszugehen, dass die Urheber sowohl der früheren als auch der aktuellen Anschreiben häufig identisch sein dürften. Da die Abzocker genau wissen, wen sie bereits in der Vergangenheit erfolglos angeschrieben haben, können sie mit dem neuen Anschreiben erst einmal Vertrauen schaffen. Denn die Aussage, der Verbraucher habe vor kurzem eine Gewinnmitteilung erhalten, nicht aber den dort versprochenen Gewinn, ist ja zunächst sogar richtig. Verschwiegen wird freilich, dass sowohl die alte Gewinnmitteilung als auch die neue nichts Weiteres sind, als der Versuch, die Verbraucher zur Teilnahme an einer Kaffeefahrt zu bewegen.

Der VerbraucherService Bayern und das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz raten daher, solche Schreiben grundsätzlich unbeantwortet zu lassen.

Und unabhängig davon gilt generell: Bei Anschreiben, auf denen lediglich eine Postfachadresse und keine oder nur kostenpflichtige Rufnummern angegeben sind, ist grundsätzlich Vorsicht geboten! Das Gleiche gilt, wenn Verbraucher eine Gewinnmitteilung erhalten, ohne sich daran erinnern zu können, kurz zuvor an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben. In Zweifelsfällen haben die Verbraucher selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit, sich bei den Bayerischen Verbraucherverbänden beraten zu lassen.

Weitere Informationen finden sich auch im Verbraucherinformationssystem Bayern VIS (http://www.vis.bayern.de/recht/werbung/gewinnversprechen.htm

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?