Amtsgericht Neu-Ulm
21.01.2009

Bayerns Justizministerin Beate Merk zum Gesetzentwurf des Bundeskabinetts für ein erweitertes Führungszeugnis: "Der Schutz unserer Kinder fordert etwas mehr !"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat den heute auf Vorschlag der Bundesjustizministerin verabschiedeten Gesetzentwurf zum erweiterten Führungszeugnisses bei Sexualdelikten skeptisch beurteilt:

"Es freut mich zwar, dass die Bundesjustizministerin jetzt den Gesetzentwurf zur Erweiterung des Führungszeugnisses aufgreift, den Bayern vor genau einem Jahr am 22. Januar 2008 in Berlin vorgelegt hat und der vom Bundesrat am 14. März in den Deutschen Bundestag eingebracht worden ist. Im Interesse unserer Kinder ist es wichtig, alle Sexualdelikte im Führungszeugnis zu verzeichnen, damit potentielle Arbeitgeber davon Kenntnis erlangen", so Merk. "Mit großer Sorge sehe ich aber, dass dies nur für solche Tätigkeiten gelten soll, die geeignet sind, Kontakt zu Minderjährigen zu begründen. Damit blieben erhebliche Schutzlücken offen. Jede solche Einschränkung birgt große Gefahren: Denn die Konstellationen, in denen es zu Kontakten zwischen Beschäftigten und Kindern und Jugendlichen kommen kann, sind so vielfältig, dass eine sinnvolle Beschränkung der Auskunftserteilung auf bestimmte Arbeitsbereiche nicht möglich ist. Auch der vom Bundesjustizministerium zitierte Fliesenleger, für den das erweiterte Führungszeugnis nicht gelten soll, kann zum Beispiel in die Lage kommen, Minderjährige auszubilden. Sollte sein potentieller Arbeitgeber dann nicht über die Vorstrafe informiert werden ?"

Das Fazit ist für mich: Wir dürfen uns nicht auf bestimmte Berufsgruppen beschränken. Letztlich kann nur der öffentliche oder private Arbeitgeber entscheiden, inwieweit die Straffreiheit in diesem Bereich für die spezifische Beschäftigung von Bedeutung ist. Deshalb müssen wir es jedem Arbeitgeber ermöglichen, selbst einzuschätzen, ob eine Verurteilung wegen eines kinder- und jugendschutzrelevanten Deliktes für die konkrete Tätigkeit eine Rolle spielt oder nicht ! Unser Vorschlag dazu liegt seit einem Jahr auf dem Tisch."

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?