Amtsgericht Neu-Ulm
22.01.2009

SPD wirft Nebelkerzen - Entwurf des Doppelhaushalts 2009/2010 enthält für alle Laufbahnen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften deutliche Strukturverbesserungen

Bayerns Justizministerin Beate Merk hat heute in München den Vorwurf der SPD-Landtagsfraktion nachdrücklich zurückgewiesen, die Justiz sei das „Stiefkind“ der neuen Bayerischen Staatsregierung. „CSU und FDP stehen zu ihrer Koalitionsaussage, eine Verbesserung der Personalausstattung der Justiz um 400 Stellen anzustreben“, so Beate Merk. „Dieses Ziel ist jedoch für die gesamte Legislaturperiode und die gesamte Justiz, also auch den Justizvollzug, vorgegeben. Das kann nicht alles im Rahmen eines Doppelhaushalts verwirklicht werden !

Im Doppelhaushalt 2009/2010 setzen wir im Interesse der Sicherheit der Menschen einen Schwerpunkt im Justizvollzug", so Merk.. "In diesem Bereich haben wir vorgesehen, 214 zusätzliche Stellen zu schaffen."

Auch die Schaffung von 15 Planstellen in der Bewährungshilfe im Doppelhaushalt 2009/2010 ist ein großer Schritt und wird spürbare Entlastungen bringen.

Merk weiter: "In den kommenden Doppelhaushalten werden wir einen Schwerpunkt bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit legen. Spürbare Entlastungen haben wir bereits in den Haushaltsjahren 2007/2008 geschaffen. So haben wir z.B. die Möglichkeit genutzt, aus Überhängen im Servicebereich 50 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte zu schaffen.

Die SPD verschweigt außerdem, dass bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften über alle Laufbahnen insgesamt 652 Stellenhebungen vorgesehen sind. Damit können wir eine deutliche Verbesserung der Beförderungssituation in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erreichen.

Völlig aus der Luft gegriffen ist die Behauptung der SPD, die Bürgerinnen und Bürger Bayerns würden unter langen Verfahrensdauern zu leiden haben. Die ordentlichen Gerichte im Freistaat nehmen bei der zügigen Erledigung von Zivilrechtsstreitigkeiten und Strafverfahren im Bundesvergleich nach wie vor Spitzenplätze ein.“

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?