Amtsgericht Neu-Ulm
05.01.2010

Merk sieht Urteil gegen junge Messerstecher als wichtiges Signal

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk zu dem Urteil des Landgerichts München I gegen zwei Männer, die 1996 als Heranwachsende einen Mann an einem U-Bahnhof niedergestochen hatten: "Das Urteil ist - gerade so lange Zeit nach der Gewaltstraftat - ein wichtiges Signal in der Jugendgerichtsbarkeit. Die Justiz legt zwar gerade bei Jugendlichen und Heranwachsenden großen Wert darauf, dass die Strafe der Tat auf dem Fuß folgt. Das ist ein wichtiges Kriterium für die Wirksamkeit einer Sanktion und gerade die bayerische Strafjustiz gehört seit Jahren bundesweit zur Spitze, was die Schnelligkeit betrifft. Wenn sich ein Täter aber zunächst seiner gerechten Strafe entzieht, heißt das natürlich nicht, dass später nicht dennoch eine konsequente Sanktion erfolgen muss. Gewaltbereiten jungen Menschen muss deutlich vor Augen geführt werden, dass Staat und Gesellschaft rigoros auf derart massive Grenzübertretungen reagieren. Das ist auch ein wichtiger Gesichtspunkt des Opferschutzes."

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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