Amtsgericht Neu-Ulm
07.10.2010

Merk mahnt besseren Schutz von Kindern vor den Gefahren des Internet an: "Chats mit Ziel Kindersex gehören bestraft!"

Chatten im Internet bringt für Kinder und Jugendliche nicht nur Spaß und viele neue Freunde, sondern auch große Gefahren mit sich. Leider nutzen viele Pädophile die Anonymität im Netz und erschleichen sich in sog. Chatrooms das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen. Sie suchen als väterliche Freunde oder als vermeintlich Gleichaltrige gezielt den Kontakt. Durch Manipulation versuchen sie, Kinder und Jugendliche dazu zu bringen, Dinge zu tun, die sie freiwillig niemals tun würden.

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk setzt sich seit langem für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Pädophilen ein. Sie fordert: "Wir dürfen nicht zulassen, dass Pädophile sich im Internet ungestraft das Vertrauen von Kindern erschleichen! Es reicht nicht, dass der sexuelle Missbrauch strafbar ist. Um unsere Kinder umfassend zu schützen, müssen wir viel früher ansetzen."

Merk fordert den Bundesgesetzgeber auf, sich den zunehmenden Gefährdungen von Kindern aus dem Internet zu stellen. "Wir brauchen eine Strafvorschrift, nach der sich ein Erwachsener bereits dann strafbar macht, wenn er im Internet zu einem Kind für sexuelle Zwecke Kontakt aufnimmt. Das hat auch die Europäische Kommission längst erkannt. Der Entwurf einer Richtlinie, die seit März diesen Jahres beraten wird, sieht unter anderem eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Erlass derartiger Strafvorschriften vor. Hier muss endlich etwas vorangehen! Zum Schutz unserer Kinder ist es erforderlich, dass die Bundesjustizministerin einen Vorschlag vorlegt, bevor sie durch die Richtlinie hierzu verpflichtet wird."

Außerdem ist es wichtig, die Kinder für die im Netz lauernden Gefahren stark und wachsam zu machen. Kontrolle allein ist nicht unbedingt der einzige oder immer richtige Weg. Vertrauen und Offenheit in der Familie sind wichtige Voraussetzungen dafür, dass sich die Kinder dann bei den Eltern Hilfe holen, wenn sie sich nicht sicher sind, wer ihr Gegenüber ist und welche Absichten er hat.

Merk rät den Eltern: "Klären Sie Ihre Kinder darüber auf, welche Gefahren im Netz auf sie lauern. Interessieren Sie sich dafür, welche Gesprächspartner Ihre Kinder haben. Stellen Sie klare Regeln für die Kommunikation und den Ungang im Internet auf."

Diese Grundregeln sollten Ihre Kinder beherrschen:

  • so wenig wie möglich über sich und ihr Privatleben preisgeben
  • nicht alles glauben, was der Chatpartner schreibt
  • zu einem verabredeten Treffen nur in Begleitung gehen
  • Familie oder Freunde über Treffen immer informieren
  • den Chatpartner wissen lassen, dass man Dritte über dieses Treffen informiert hat
  • sich nur tagsüber an belebten Orten verabreden
Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?