Amtsgericht Neu-Ulm
08.10.2010

Merk fordert zeitgemäße Strafgesetze für Internetkriminalität

Bayerns Justiz- und Verbraucherministerin Dr. Beate Merk nimmt die aktuellen Medienberichte über Kinderschänder im Netz und das sogenannte Grooming zum Anlass, nochmals auf die besonderen Gefahren für Minderjährige im Internet aufmerksam zu machen und eine Verbesserung der Strafgesetze anzumahnen: "Das Thema gibt es schon lange, leider hat es bisher aber zu wenig Aufmerksamkeit erhalten. Die aktuelle Diskussion ist deshalb hilfreich, auch wenn sie nur einen Teil der Problematik erfasst. Neben den Tätern, über die jetzt in den Zeitungen geschrieben wird, gibt es Kriminelle, die noch weitaus perfider und subtiler vorgehen. Diese "Profis" verpacken ihre Absichten so geschickt, dass die  Kinder überhaupt nicht merken, wer hinter dem Kontakt im Netz steckt und um was es eigentlich geht."

Merk fordert von der Bundesjustizministerin, Grooming unter Strafe zu stellen: "Ein Erwachsener, der sich in Chatforen oder sozialen Netzwerken mit sexuellen Absichten an ein Kind heranmacht, gehört bestraft. Und zwar frühzeitig, bevor noch Schlimmeres passiert und er seine verwerflichen Absichten in die Tat umsetzt."

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