Amtsgericht Neu-Ulm
26.02.2010

Merks Forderung findet Unterstützung bei der FDP / "Meine Initiative gibt den Opfern wirklich etwas in die Hand"


Angesichts täglich neuer Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs in Einrichtungen der katholischen Kirche deutet sich an, dass über Parteigrenzen hinweg an Verbesserungen für die Rechte der Opfer gearbeitet wird. Die angekündigte Initiative von Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk findet offensichtlich Unterstützung bei der FDP. So greift der Rechts- und Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion Hartfrid Wolff die Forderung von Merk auf, die Verjährungsfristen zu verlängern und jeden sexuellen Missbrauch als Verbrechen zu bestrafen.

Dazu Merk: "Das ist ein klares Signal an die Opfer: Es geht hier nicht um parteipolitisches Klein-Klein, sondern um den Opferschutz als übergeordnetes gemeinsames Ziel. Ich freue mich, dass die Rechte von Missbrauchsopfern auch bei der FDP einen so großen Stellenwert haben, dass sie Unterstützung für meine Forderungen signalisiert."

An der bayerischen Initiative wird mit Hochdruck gearbeitet. Sie soll in Kürze auf den Weg gebracht werden.


--------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zur Information: Inhalt der Initiative

1. Die Heraufstufung auch des Grundfalls des sexuellen Missbrauchs von einem Vergehens- zu einem Verbrechenstatbestand. Das bedeutet, dass jeder Fall des sexuellen Missbrauchs mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr belegt ist. Bisher beginnt der Strafrahmen bei sechs Monaten.

2. Gleichklang der Verjährungsfristen im Zivil- und Strafrecht:
Beginn der Verjährungsfrist erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers und Anhebung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?