Amtsgericht Neu-Ulm
22.04.2010

Merk erteilt Selbstverwaltung der Justiz eine Absage / "Gemeinsam für eine starke Justiz in Bayern"

Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute in Neu-Ulm anlässlich der Landesvertreterversammlung des Bayerischen Richtervereins Gemeinsamkeiten betont, aber auch klare Worte zur Selbstverwaltung gefunden. Merk: "Mit dem Richterverein bin ich einig in dem gemeinsamen Ziel, die bayerische Justiz zu stärken, vor allem durch die Schaffung verbesserter Aufstiegsmöglichkeiten und neuer Richter- und Staatsanwaltsstellen. Überlegungen zu einer Selbstverwaltung der Justiz erteile ich eine klare Absage. Die Selbstverwaltung der Justiz bringt keinen Mehrwert, weder für die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger noch für die Justizangehörigen."

Merk bedankte sich bei den Vertretern des Bayerischen Richtervereins für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie das besondere Engagement der Standesvertretung in zahlreichen justizpolitischen Fragen.

Anschließend stellte die Ministerin den im Rahmen des Neuen Dienstrechts vorgesehenen Ausbau der Aufstiegsmöglichkeiten für Richter und Staatsanwälte vor. "Insbesondere im operativen Bereich und für engagierte Nachwuchsführungskräfte werden die Aussichten auf eine Beförderung deutlich verbessert. Dadurch wird die bayerische Justiz als Dritte Gewalt im Staat aufgewertet und ihre Leistungsfähigkeit weiter gestärkt," so Merk.

Für die bevorstehenden Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2011/2012 wies die Ministerin auf die Notwendigkeit der Schaffung neuer Richter- und Staatsanwaltsstellen hin. Merk: "Diesem Ziel gilt bei den Haushaltsverhandlungen meine Priorität. Erfolgreich können wir nur gemeinsam sein: Eine starke Richterschaft und eine starke Justizverwaltung!"

Überlegungen zu einer Selbstverwaltung der Justiz erteilte die Ministerin eine klare Absage. Darüber, wie diese genau ausgestaltet werden soll, gehen die Meinungen selbst der Befürworter auseinander. Einig sind sich diese nur in einem: An der Spitze der Justiz solle künftig anstelle der Justizminister ein Selbstverwaltungsorgan stehen (Justizverwaltungsrat oder Justizpräsident). Dazu Merk: "Reformen um ihrer selbst willen können wir uns nicht leisten. Die zentrale Frage ist also: Was gewinnt die Justiz hierdurch? Und: Was nutzt eine Selbstverwaltung unseren Bürgerinnen und Bürgern?" Es sei eine Illusion, dass Selbstverwaltungsgremien ohne Sitz und Stimme im Kabinett und ohne Verankerung im Parlament für die Justiz "auch nur eine Stelle oder einen Euro mehr erreichen werden als ein Justizminister mit politischem Rückhalt in den Regierungsfraktionen," so Merk.

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