Amtsgericht Neu-Ulm
21.05.2010

Bundesverfassungsgericht lässt Sicherungsverwahrten in Haft - Merk: "Wir brauchen schleunigst eine komplette Neuregelung"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach ein Straftäter nicht sofort aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden muss. Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Eilantrag eines 1996 verurteilten Straftäters abgelehnt, der unter Berufung auf die jüngste EGMR-Entscheidung einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf sofortige Entlassung gestellt hatte. Merk: "Das Bundesverfassungsgericht hat erneut ein deutliches Signal zugunsten der Sicherheit der Bevölkerung gesetzt. Der Schutz der Menschen muss mehr Gewicht haben, als die Freiheit eines gefährlichen Sexual- oder Gewaltstraftäters."

Merk betont: "Diese Entscheidung bedeutet aber nicht, dass wir die Hände nun in den Schoß legen können. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Klärung der durch das EGMR-Urteil aufgeworfenen Rechtsfragen auf das Hauptsacheverfahren verwiesen. Wenn wir die Menschen vor hochgefährlichen Straftätern auch über das Ende der Strafhaft hinaus schützen wollen, brauchen wir schleunigst eine komplette Neuregelung der Sicherungsverwahrung."

Merk weiter: "Meine Vorschläge hierfür werde ich auf der Justizministerkonferenz im Juni mit den Länderkollegen erörtern. Wir müssen einen dritten Weg gehen, der die Probleme vermeidet, die den EGMR zu seiner Entscheidung bewogen haben. Wir brauchen eine neue Sicherheitsunterbringung, die etwas anderes ist, als die bisherige Sicherungsverwahrung und für die das Rückwirkungsverbot nicht gilt. Wir brauchen eigene Verfahrensregeln und eigene Spruchkörper für die Anordnung der Sicherungsverwahrung, um den Unterschied zur Strafe deutlicher zu machen. Das muss der Bund regeln. Die Länder müssen sich über Kooperationsmöglichkeiten Gedanken machen, wenn es darum geht, die Täter in eigenen, zentralen Anstalten unterzubringen."

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