Amtsgericht Neu-Ulm
31.05.2010

Merk will elektronische Fußfessel für gefährliche Straftäter - "Zum Schutz der Bevölkerung alle Möglichkeiten ausschöpfen"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat sich zur Überwachung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter für den Einsatz einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung ausgesprochen. Merk: "Zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern müssen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen."

Merk weiter: "In erster Linie ist natürlich dafür zu sorgen, dass hochgefährliche Straftäter hinter Gittern bleiben. Ich habe vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des EGMR Eckpunkte für ein neues Konzept der Sicherheitsunterbringung entwickelt, das ich im Juni auf der Justizministerkonferenz mit meinen Kolleginnen und Kollegen beraten werde. Wir müssen aber auch dafür gerüstet sein, dass Täter aus der Sicherungsverwahrung in Freiheit gelassen werden. Hier kann eine elektronische Überwachung mittels GPS-Systemen helfen, die Täter im Auge zu behalten."

Merk erklärt: "Bei der GPS-gestützten elektronischen Aufenthaltsüberwachung werden die Bewegungsdaten der Probanden aufgezeichnet und durch Alarmnachrichten Verstöße gegen aufenthaltsbezogene Weisungen - etwa einen bestimmten Bereich nicht unerlaubt zu verlassen oder bestimmte Orte wie Kinderspielplätze oder Schulen nicht zu betreten - registriert. Nach den Erfahrungen in anderen Ländern, wie z. B. in Frankreich, ist davon auszugehen, dass die Abschreckungswirkung auf die Täter durch das Bewusstsein der ständigen Ortung sehr hoch ist. Wir müssen auch in Deutschland alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Menschen vor möglichen weiteren Straftaten durch gefährliche Gewalt- oder Sexualverbrecher zu schützen. Dazu gehört, dass im Bundesrecht die gesetzliche Möglichkeit geschaffen wird, im Rahmen der Führungsaufsicht die elektronische Aufenthaltsüberwachung anzuordnen."

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