Amtsgericht Neu-Ulm
25.01.2011

Bayerns Justizministerin Merk kritisiert geplante Reform des Berufungsrechts: "Es wird wieder länger dauern, bis der Bürger zu seinem Recht kommt !"

Bayerns Justizministerin Beate Merk lehnt die geplante Reform des Berufungsrechts, die morgen vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden soll, ab. "Es wird wieder länger dauern, bis der Bürger im Zivilprozess zu seinem Recht kommt", begründet Merk ihre Kritik. "Und für den, der unterliegt, wird es teurer."

Nach bisheriger Rechtslage hat das Rechtsmittelgericht Berufungen, die es für aussichtslos hält, ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. Nach dem Gesetzentwurf soll dies nur noch unter der wenig eindeutigen Voraussetzung möglich sein, dass eine mündliche Verhandlung "nicht angemessen" ist. Außerdem soll gegen "Zurückweisungsbeschlüsse" bei einem Streitwert über 20.000 ? eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof möglich sein.

Merk: "Das beschleunigte Berufungsverfahren ist damit praktisch gestorben, es wird nur noch selten zur Anwendung kommen. Die Folge ist: die in erster Instanz siegreiche Partei muss in der Berufung wieder ein langes Verfahren durchlaufen, auch wenn die Richter der zweiten Instanz das Urteil einstimmig für richtig halten."

Merk weiter: "Ist die Berufung dann letztlich erfolglos, wird es für den unterlegenen Gegner noch dazu teurer, weil die Anwaltsgebühren bei einer mündlichen Verhandlung höher sind."

"Somit hat keine Seite etwas von der geplanten Reform. Sie unterwandert vielmehr unsere Bemühungen, Prozesse zu straffen und zu beschleunigen", so Merk.

Auch Merk hält es allerdings für notwendig, in Fällen mit existentieller Bedeutung für den Betroffenen eine mündliche Verhandlung zuzulassen. "Das lässt sich aber ganz einfach erreichen, indem man die mündliche Verhandlung schlicht ins Ermessen des Berufungsgerichts stellt, ohne diese Entscheidung in einer weiteren Instanz überprüfen zu lassen. Ich bin sicher, dass unsere Richterinnen und Richter davon verantwortlich Gebrauch machen und die mündliche Verhandlung nutzen würden, um den Menschen zu erklären, warum die Entscheidung so ausfällt und nicht anders."

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