Amtsgericht Neu-Ulm
24.10.2011

Merk: "Versetzung nicht gefährdet - Hervorragendes Zeugnis für das Augsburger Schülergericht!"

Seit Ende 2008 gibt es auch in Augsburg ein "Schülergericht", einen sogenannten Teen-Court Prof. Dr. Heinz Schöch und Dr. Monika Traulsen von der LMU München haben das kriminalpädagogische Schülerprojekt (KRIPS) wissenschaftlich begleitet und nun ein durchweg positives Fazit gezogen.

Staatsministerin Dr. Beate Merk: "Ich freue mich, dass der außerordentliche Erfolg des Augsburger Teen-Courts jetzt auch wissenschaftlich bestätigt ist! Junge Straftäter sind meist keine notorischen Intensivtäter. Bei ihnen geht es weniger um harte Strafen. Sondern darum, rechzeitig ein deutliches Signal zu setzen und sie auf den richtigen Weg zurückzuführen. Genau das können Jugendliche im Teen-Court erreichen. Wir alle wissen, dass die Meinung von Gleichaltrigen bei Jugendlichen viel zählt. Das beweist die Akzeptanz der Augsburger Schülergerichte auf beeindruckende Art und Weise: Nur 4 Prozent der Beschuldigten erfüllten die vom Schülergremium verhängten Auflagen nicht. Über ein Drittel beteiligte sich dagegen sogar selbst daran, eine geeignete Maßnahme auszuwählen!?

Merk weiter: ?Aber auch die Jugendlichen, die am Teen-Court mitwirken, profitieren: Sie lernen, Verantwortung zu übernehmen - das steigert die Sozialkompetenz! Ich finde es besonders toll, dass es am Lech gelungen ist, verstärkt Hauptschüler für die Schülergremien zu gewinnen.

In Augsburg zeigen die Jugendlichen übrigens besonderes Augenmaß und Kreativität bei der Auswahl der Sanktionen. Einfallsreiche Auflagen waren z. B. die Verpflichtung, ein Probetraining in einem Sportverein zu absolvieren. Oder ein bestimmtes Buch zu lesen, das zur Lebenssituation des jugendlichen Straftäters passt."

Die Ministerin abschließend: ?Das Augsburger Projekt ist ein voller Erfolg und hat jetzt ein wissenschaftliches Gütesiegel! Inzwischen haben die Schülerrichter dort fast 300 Verfahren durchgeführt. Das hervorragende Zeugnis der Forscher zeigt mir, dass Teen-Courts auch in der Großstadt funktionieren. Deshalb werde ich das Modell weiter nach Kräften unterstützen. Die ?Versetzung ist nicht gefährdet!?

Zum Hintergrund:

Der bayerische "Teen Court" ist kein echtes Gericht. Er kann weder Strafen verhängen noch vollstrecken. Die Staatsanwaltschaft wählt vielmehr geeignete Fälle aus und leitet sie den Teen-Courts zu. Der jugendliche, also 14- bis 17-jährige Täter muss geständig und - ebenso wie die Erziehungsberechtigten - mit dem Verfahren einverstanden sein. Meist geht es um jugendtypische Straftaten von Ersttätern, wie Ladendiebstähle, Sachbeschädigungen, leichte Körperverletzungen oder auch Fahren ohne Fahrerlaubnis. Für gravierende Taten oder bei Intensivtätern kommt das Modell dagegen nicht in Betracht.

An einem runden Tisch führt ein Gremium aus mindestens drei Schülern mit dem jungen Straftäter ein intensives Gespräch über die Tat. Sie vereinbaren u. U. eine (oder mehrere) erzieherische Maßnahme(n) und überwachen deren Erfüllung. In Augsburg übernimmt dabei der Verein "Brücke Augsburg", ein wichtiger Partner der Justiz in vielen Präventionsprojekten, die sozialpädagogische Betreuung.

Das Ergebnis des "Verfahrens" vor dem Schülergericht wird anschließend von der Staatsanwaltschaft bei ihrer abschließenden Entscheidung berücksichtigt. Bei erfolgreichem Abschluss erfolgt eine Einstellung des Verfahrens (gem. § 45 Abs. 2 JGG).

Teen-Courts wurden in Bayern seit dem Jahr 2000 auch in Aschaffenburg, Ingolstadt, Ansbach, Memmingen und Landshut eingerichtet.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?