Amtsgericht Neu-Ulm
18.11.2011

Merk: "Kinderrechte in die Verfassung - für Anerkennung, Schutz und Respekt unserer Kleinsten!"

Anlässlich des internationalen Tags der Kinderrechte am Sonntag fordert Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk ein klares Bekenntnis zu Kinderrechten in der Verfassung: "Es ist nicht nachvollziehbar, dass dem Umwelt- und Tierschutz ein eigener Artikel im Grundgesetz gewidmet ist, den Kindern aber nicht! Denn unsere Kinder sind die Schutzbedürftigsten und Unschuldigsten der Gesellschaft. Und sie allein sind es, die unsere Gesellschaft fortführen und unsere Zukunft gestalten. In einem Land, in dem es immer weniger Kinder gibt, müssen wir deshalb dem Schutz der Kinder allerhöchste Priorität einräumen!"

Merk weiter: "Mit einem eigenen Grundgesetzartikel könnten wir ein ganz klares Signal für die jüngste Generation setzen. Dabei sollten wir die Verfassung nicht mit Detailregelungen überfrachten, sondern uns auf das Wesentliche konzentrieren: Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung sowie der grundsätzliche Vorrang des Kinderwohls. Mit einem solchen Bekenntnis würden wir ein anderes Bewusstsein schaffen. Damit die erschütternden Fälle von verhungernden oder misshandelten Kindern unwahrscheinlicher werden. Und zwar ohne dass wir dafür das Grundgesetz mit weitergehenden konkreten sozialen Rechten der Kinder wie das Recht auf Fürsorge oder auf Bildung aufblähen müssten. Umfang und Grenzen der Kinderrechte im Einzelnen zu bestimmen - das ist die ureigenste Aufgabe des einfachen Gesetzgebers."

Die Ministerin abschließend: "Kinderrechte sind nicht nur in internationalen Übereinkommen verankert, sondern schon seit 1946 auch in Artikel 125 der Bayerischen Verfassung. Es ist allerhöchste Zeit, dass das Grundgesetz hier nachzieht!"

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