Amtsgericht Neu-Ulm
22.11.2011

Feierlicher Amtswechsel in Nürnberg / Bayerische Justizministerin Dr. Merk verabschiedet Dr. Stefan Franke und Klaus Hubmann und führt Peter Küspert in das Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg und Hasso Nerlich in das Amt des Generalstaatsanwalts ein

Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat heute bei einem feierlichen Amtswechsel am Oberlandesgericht Nürnberg und bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg Dr. Stefan Franke und Klaus Hubmann in den Ruhestand verabschiedet und Peter Küspert in das Amt des Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg und Hasso Nerlich in das Amt des Generalstaatsanwalts eingeführt.

Dr. Stefan Franke (65 Jahre) begann seine Justizkarriere im Jahr 1979 im Bayerischen Justizministerium in München. Es folgten Stationen bei der Staatsanwaltschaft in München, den Amtsgerichten Neuburg a. d. Donau und Ingolstadt und der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Ab November 1990 wirkte Herr Dr. Franke am Sächsischen Staatsministerium der Justiz. Nach seiner Ernennung zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft am Oberlandesgericht München im Juli 1991 wurde er im Jahr 1992 an das Sächsische Staatsministerium der Justiz versetzt, wo er im Dezember 1993 Staatssekretär wurde. Im Jahr 2003 kehrte er in die bayerische Justiz zurück und stand seitdem dem OLG Nürnberg als Präsident vor.

Peter Küspert (56 Jahre) hat seine Laufbahn in der bayerischen Justiz im August 1983 als Richter bei den Amtsgerichten Wolfratshausen und Garmisch-Partenkirchen begonnen. Nach einigen Jahren der Verwendung als Staatsanwalt und Richter sowie einer dreijährigen Tätigkeit im Bundesministerium der Justiz wurde er 1992 zum Regierungsdirektor im Bayerischen Staatsministerium der Justiz ernannt. Im Anschluss an seine Tätigkeit im Ministerium wechselte er 1998 als Richter zum OLG Nürnberg, kehrte aber bereits im Dezember 1999 wieder ins Justizministerium zurück. Von Juli 2003 bis Dezember 2009 war Herr Küspert Präsident des LG Regensburg. Von Januar 2010 an bis zu seinem Wechsel nach Nürnberg leitete er die Personalabteilung im Justizministerium in München.

Klaus Hubmann (65 Jahre) wurde in seiner ersten Stellung in der Justiz im Jahr 1976 als Richter dem Landgericht Nürnberg-Fürth zugewiesen. Nach seinem ersten Aufenthalt bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth kehrte er 1983 an das Landgericht Nürnberg-Fürth zurück. Ab 1985 wechselte er zur Staatsanwaltschaft und war als Gruppenleiter, Oberstaatsanwalt und Leitender Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth und bei der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Nürnberg tätig. Seit Juli 2008 hatte er das Amt des Generalstaatsanwalts in Nürnberg inne. 

Hasso Nerlich (61 Jahre) begann seine Justizkarriere 1977 als Richter am Amtsgericht Nürnberg. Nach einigen Jahren der Tätigkeit als Staatsanwalt und Richter am Landgericht leitete er von 1991 bis 1995 verschiedene Abteilungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Im Anschluss daran wechselte er als Vorsitzender Richter zum Landgericht Nürnberg-Fürth. 1999 wurde er zum Präsidenten des Landgerichts Weiden befördert. Im Jahr 2003 folgte die Ernennung zum Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg.

Merk: "Die heute zu ehrenden vier Herren sind herausragende Persönlichkeiten und exzellente Juristen. Mit den Herren Küspert und Nerlich haben wir hervorragende Nachfolger für die höchsten Ämter in der Nürnberger Justiz gefunden, die nicht hinter den Leistungen ihrer Vorgänger zurückstehen werden."

Im rechtspolitischen Teil ihrer Ansprache ging die Ministerin auf die Herausforderungen des Internets gerade im strafrechtlichen Bereich ein: "Durch die neuen Techniken werden die Hindernisse für Gesetzgeber und Strafverfolger im Straf- und im Strafprozessrecht immer größer. Gerade beim Pornografiestrafrecht führt der ständige Wandel der Technik zu Schwierigkeiten bei der Auslegung und der Anwendung des Strafrechts. Deshalb fordere ich: Wir müssen das Pornografiestrafrecht endlich internetfähig machen! Wir müssen Regelungen finden, die Kinderpornografie unter Strafe stellen, egal welcher technischer Raffinessen sich der Täter bedient. Kinderpornografie ist ein Verbrechen an Leib und Seele und muss als solches bestraft werden!"

Merk weiter: "Immer schwieriger wird es für die Strafverfolger auch, Beweise und Indizien im Bereich des Internets zu erlangen. Hier denke ich vor allem an das Cloud Computing! Cloud Computing bedeutet für Techniker und Unternehmer Fortschritt. Für Juristen Herausforderungen. Und für Kriminelle neue Freiräume - im wahrsten Sinne des Wortes. Zwar gibt es gute Instrumente im deutschen sowie im internationalen Recht um Beweise sicherzustellen. Doch bei Weitem haben wir noch nicht alle Probleme gelöst. Hier müssen wir weiter mit geballter Kraft und Expertise am Ball bleiben!"

 

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?