Amtsgericht Neu-Ulm
23.11.2011

Merk: "Ich freue mich über den Start des Projekts
"Wirtschaftsmediation" in München!"

Ab dem 1. Januar 2012 gibt es beim Landgericht München I ein neues Angebot zur Mediation in Wirtschaftsstreitigkeiten. Die Präsidenten des Landgerichts München I, der IHK für München und Oberbayern und der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München haben heute eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit beim Pilotprojekt "Wirtschaftsmediation" unterzeichnet.

 

Erstmalig können sich Prozessparteien auf Anraten des Gerichts auch während eines Zivilrechtsstreits für ein Mediationsverfahren bei der IHK und der Rechtsanwaltskammer entscheiden. Dabei können Sie auf mehr als 200 qualifizierte Experten aus 70 verschiedenen Fachgebieten und 24 Berufsgruppen auswählen. Auf Wunsch wird ihnen auch ein für ihre Branche besonders geeigneter Mediator benannt. Zudem werden gleich neun Verfahrenssprachen angeboten. Die Verhandlungen zur gütlichen Beendigung des Rechtsstreits können in den Räumen der IHK oder der Rechtsanwaltskammer geführt werden. Für die Projektdauer von zwei Jahren fallen hierfür außer dem Mediatorenhonorar und etwaigen Protokollierungskosten für einen Vergleich keine Gebühren an.

Justizministerin Dr. Beate Merk begrüßte das Projekt: "Es ist ein hervorragendes Angebot für Parteien und Gericht, das bei Wirtschaftsstreitigkeiten gute Dienste leisten kann. So füllen wir hier in München die bisher bundesweit kaum genutzte Möglichkeit der gerichtsnahen Mediation mit Leben."

Auch der Präsident der IHK, Prof. Erich Greipl, ist überzeugt: "Dieses Projekt hat Signalwirkung und wird dazu beitragen, dass die Akzeptanz der Wirtschaftsmediation weiter steigt. Unternehmen können damit einen langjährigen Rechtsstreit abkürzen oder beispielsweise auch die Kosten einer aufwändigen Beweisaufnahme vermeiden - und das zu jedem beliebigen Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens -. Des Weiteren können Unternehmen auf diese Weise Gerichts- und Mediationsverfahren optimal kombinieren."

"Das Projekt gibt den Parteien noch bessere Möglichkeiten an die Hand, nach anwaltlicher Beratung und unter Mitwirkung des Gerichts das Verfahren auszusetzen und passgenau den für ihren Fall geeigneten Mediator zu finden", ergänzt der Präsident der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München Hansjörg Staehle. "Wir liefern damit genau den Service, den der Mandant benötigt. Es ist für die Anwaltschaft eine Verpflichtung und Selbstverständlichkeit, sich in der Mediation aktiv zu beteiligen."

Die Mediation ist ein Verfahren zur Beilegung eines Konflikts, bei dem die Parteien mit Hilfe eines speziell geschulten Mediators in die Lage versetzt werden, selbst eine praktikable Lösung ihres Streits zu vereinbaren. Dies kann oft sinnvoller sein als ein Urteil - vor allem dann, wenn die Parteien noch länger miteinander auskommen müssen und wollen, wie das z. B. bei Geschäftspartnern der Fall ist. Mediation kann daher bei Wirtschaftsstreitigkeiten ein guter Weg sein. Selbst dann, wenn man bereits vor dem Richtertisch sitzt. Die bayerische Justiz bietet seit Jahren höchst erfolgreich eine Schlichtung durch einen Richter - das so genannte Güterichtermodell - an. Sinnvoll kann aber auch eine Mediation durch einen Dritten außerhalb des Gerichts sein, etwa wenn spezieller Branchensachverstand gefragt ist oder eine teure Beweisaufnahme vermieden werden soll. Hier bietet die Wirtschaftsmediation neue Perspektiven. "Das schließt andere Angebote der gerichtsnahen Mediation nicht aus, sondern ergänzt sie", so Merk abschließend. "Welches Angebot für den Einzelfall am besten passt, entscheiden allein die Parteien und das Gericht. Ich freue mich deshalb, dass wir am Standort München nun die ganze Palette einvernehmlicher Streitbeilegungen zur Auswahl bieten können!"

Hinweis:

Fotos können angefordert werden unter Tel. 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmjv.bayern.de.

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