Amtsgericht Neu-Ulm
29.11.2011

Verbraucherschutzministerin Merk: "Spenden mit Herz - und mit Verstand!"

Traditionell wird in der Vorweihnachtszeit gespendet oder zu Spenden aufgerufen. Teilen, Hilfsbedürftige zu unterstützen, wenn es einem selbst gut geht, ist ein zutiefst sozialer Gedanke. Spenden spielt deshalb eine wichtige Rolle bei der Erfüllung karitativer und gemeinnütziger Aufgaben.

"Wer Gutes tun will, sollte aber nicht wahllos spenden. Unter den vielen Organisation, die zu Spenden aufrufen, finden sich leider immer wieder auch schwarze Schafe. Menschen, die sich das Mäntelchen der  Wohltätigkeit und Nächstenliebe umhängen, aber nur andere für ihre betrügerischen Zwecke schamlos ausnützen wollen. Ein kühler Kopf bewahrt davor, auf unseriöse Aufrufe hereinzufallen. Denn: nur dann wenn die Spende bei dem ankommt, für den sie bestimmt ist, kann sie ihren Zweck erfüllen", mahnt Verbraucherschutzministerin Merk.

Man sollte sich deshalb genau über die Organisation informieren, die man mit der Spende bedenken will. Die Anerkennung als gemeinnützige Organisation, vollständige Kontaktdaten, umfassende Informationen über durchgeführte und aktuelle Projekte, die Vorlage eines Geschäfts- oder Jahresberichts und die Mitgliedschaft im Deutschen Spendenrat e. V. sind wichtige Anhaltspunkte für Seriosität. Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "Eine große Hilfestellung bietet auch das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Es berät Spender und vergibt - wie ein "Spenden-TÜV" - nach intensiver Prüfung ein Siegel an zuverlässige Organisationen."

Besondere Vorsicht ist bei Sammlungen an der Haustür und auf offener Straße geboten. Ausführliche Recherchen sind hier nicht möglich - ein Widerrufsrecht existiert nicht. Seit der Aufhebung des Sammlungsgesetzes gibt es auch keine Erlaubnispflicht und keinen Ausweis mehr für solche Sammler. "Ein gesundes Misstrauen ist hier durchaus angebracht. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und richten Sie Ihr besonderes Augenmerk auf das DZI-Spendensiegel. Das ist in diesem Jahr in den Farben Orange und Grün neu gestaltet worden. Bei Waren von Blinden sollte man auf das Symbol der zwei erhobenen Hände achten. Haben Sie Zweifel an der Seriosität des Sammlers, lassen Sie sich lieber einen Überweisungsträger von der sammelnden Organisation zuschicken. Dann können Sie die  Entscheidung in Ruhe zuhause überdenken", rät die Ministerin.

Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Verbraucherinformationssystems Bayern (www.vis.bayern.de) unter http://www.vis.bayern.de/recht/handel/vertragsarten/spenden.htm

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?