Amtsgericht Neu-Ulm
14.12.2011

Bayerisches Schlichtungsgesetz gilt jetzt unbefristet / Justizministerin Dr. Beate Merk: "Schlichten statt Richten ist und bleibt ein Erfolgsmodell!"

Der Bayerische Landtag hat gestern das Gesetz zur unbefristeten Verlängerung des Bayerischen Schlichtungsgesetzes beschlossen. "Die verpflichtende vorgerichtliche Streitschlichtung ist ein Erfolgsmodell! Sie schützt die Bürger davor, Geld und Nerven in einen vermeidbaren Zivilprozess zu investieren. Und sie entlastet unsere Justiz. Wir richten sie deshalb jetzt nach einer mehrjährigen Testphase auf Dauer ein", erklärte Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk.

Nach dem im Jahr 2000 eingeführten Bayerischen Schlichtungsgesetz müssen die Parteien in nachbarrechtlichen Streitigkeiten, bei Ehrverletzungen und Konflikten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zunächst ein Schlichtungsverfahren durchführen, bevor - bei Erfolglosigkeit - der Rechtsweg zum Amtsgericht beschritten werden kann. Als Schlichter kommen Rechtsanwälte, Notare aber auch Schlichtungsstellen bei den Handelskammern oder anderen Berufsverbänden in Betracht.

Das Gesetz ist zunächst mehrmals befristet verlängert worden, um Erfahrungen damit zu sammeln - zuletzt bis zum 31. Dezember 2011. Die Praxis hat gezeigt: Die außergerichtliche Streitschlichtung ist oftmals erfolgreich. So endeten Schlichtungsverfahren in Ehrschutz- und Nachbarschaftsstreitigkeiten in den letzten vier Jahren in 29 Prozent bis 44 Prozent der Fälle mit einer gütlichen Einigung (Nachbarschaftsstreitigkeiten 2007: 41 Prozent, 2008: 42 Prozent, 2009: 44 Prozent, 2010: 39 Prozent; Ehrschutzstreitigkeiten 2007: 38 Prozent, 2008: 40 Prozent, 2009: 44 Prozent, 2010: 29 Prozent). Bei den - zahlenmäßig allerdings sehr geringen - Streitigkeiten über Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz lag die Erfolgsquote zwischen 40 Prozent und 100 Prozent.

"Diese Ergebnisse sind nicht erstaunlich", so Merk abschließend. "Wenn man miteinander an einem Tisch sitzt, bevor die Fronten endgültig festgefahren sind, lassen sich häufig gute Ergebnisse erzielen. Es ist nicht jedes Mal gleich ein Richterspruch notwendig. Deshalb schreiben wir die Erfolgsgeschichte der obligatorische Streitschlichtung nun in Bayern auf Dauer fort. Die Schlichtung hat ihren festen Platz in unserer Rechtsordnung gefunden."

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