Amtsgericht Neu-Ulm
15.12.2011

Merk: "Der Justizstandort Oberfranken wird weiter gestärkt und der Bürger erhält Service aus einer Hand!"

Mit dem Inkrafttreten der auf Bundesebene beschlossenen Reform des Zwangsvollstreckungsrechts zum 1. Januar 2013 erhält Bayern ein Zentrales Vollstreckungsgericht. Bei der Verwahrung der Vermögensverzeichnisse ? besser bekannt als "eidesstattliche Versicherungen" ? und der Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis bekommen die Bürger damit bayernweiten Service aus einer Hand. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Das Zentrale Vollstreckungsgericht kann seine Aufgaben praktisch ausschließlich im Büroweg und unter Einsatz modernster EDV erfüllen. Das ist ein immenser Effizienzgewinn. Und zwar ohne dass dies für den Bürger längere Wege bedeutet!"

Das Zentrale Vollstreckungsgericht wird seinen Sitz in Hof haben. Merk: "Auch wenn das Zentrale Vollstreckungsgericht mit weniger als zehn Planstellen kleiner sein wird als beispielsweise das Zentrale Mahngericht in Coburg, wird der Justizstandort Oberfranken durch die Wahl Hofs weiter gestärkt. Zugleich verbessern wir damit deutlich den Rechtsschutz für die Bürger! Denn während man bislang mitunter bei einer Vielzahl von Amtsgerichten anfragen musste, um sicherzugehen, dass ein Geschäftspartner nicht schon einmal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, reicht künftig für ganz Bayern eine einzige Anfrage bei dem Zentralen Vollstreckungsgericht in Hof."

Ziel des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung ist es, durch die Schaffung zentraler Vollstreckungsgerichte der Länder die Durchsetzung titulierter Ansprüche zu erleichtern. Diese sind dann zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und die Führung des Schuldnerverzeichnisses. Dezentral werden dagegen auch weiterhin die übrigen Aufgaben der Vollstreckungsgerichte erledigt, wie etwa der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen oder die Anpassung der Höhe des pfändungsfreien Guthabens auf einem Pfändungsschutzkonto. Im Interesse der Bürgernähe ist hierfür in der Regel das Amtsgericht am Wohnort des jeweiligen Schuldners zuständig. Die Bürger erhalten damit einen optimalen Rechtsschutz!

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?