Amtsgericht Neu-Ulm
06.01.2011

Merk: Leutheusser orientiert sich an den Tätern und nicht an den Opfern

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk zur Behauptung der Bundesjustizministerin, die Forderung nach höheren Strafen für sexuellen Missbrauch sei reine Symbolpolitik:

"Die Bundesjustizministerin irrt sich massiv, wenn sie die Forderung nach härteren Strafen für sexuellen Missbrauch von Kindern als Symbolpolitik bezeichnet. Hier fragt man sich unwillkürlich, wen sie eigentlich schützen will: Die Opfer oder die Täter? Ich finde es menschenverachtend, wenn man sich an den Bedürfnissen der Täter orientiert und die Opfer in den Hintergrund stellt. Gerade für die Kleinsten und Schutzlosen in der Gesellschaft müssen wir eintreten. Das haben wir in der CSU bisher immer getan und dafür werden wir auch weiter kämpfen!

Wir haben immer die Bedürfnisse der Opfer im Mittelpunkt gesehen und ausgehend davon nach Lösungen gesucht. Eine hohe Strafandrohung ist ganz klar ein Mittel, potentielle Täter von weiteren Straftaten abzuhalten. Gleichzeitig erfüllt sie aber auch die Funktion, den Opfern sexuellen Missbrauchs zu vermitteln, dass das Unrecht, das ihnen geschehen ist, wahrgenommen und verurteilt wird. Man kann sich zwar allein den Gedanken der Freiheit auf die Fahnen schreiben, aber vorrangig ist doch auch hier das Bedürfnis nach Sicherheit und Schutz.

Die Erfahrungen und Gespräche in den Foren haben mir aber auch gezeigt, dass wir die Tat nicht nur als Verbrechen ahnden, sondern auch die Verjährungsfristen im Strafrecht verlängern müssen. Denn die Besonderheit dieses schrecklichen und perfiden Delikts ist, dass die Täter häufig aus dem sozialen Nahraum der Opfer stammen. Deshalb können sich die Opfer meist erst öffnen, wenn ihnen bewusst wird, was ihnen in der Vergangenheit an Schmerz und Leid zugefügt wurde. Die Erinnerung kommt daher oft erst nach langer Zeit. Die zivilrechtliche Entschädigung des Leids ist sicherlich auch wichtig, aber allein bestimmt nicht ausreichend.

Es ist auch erstaunlich, dass die Bundesjustizministerin die Möglichkeit des Strafbefehlsverfahrens ausgerechnet als eine "opferschonende" Maßnahme verkaufen will. Der Strafbefehl ist ein Instrument, das allen voran dem Täter die Hauptverhandlung ersparen soll. Und er ist ein Instrument vor allem für Delikte der kleinen und mittleren Kriminalität. Wer ein Kind sexuell missbraucht, begeht dagegen eine schwere Straftat und es gibt keinerlei Grund, warum ein solcher Täter sich nicht in einer Verhandlung für sein Tun verantworten sollte. Gerade die Zulässigkeit des Strafbefehlsverfahrens ist für mich einer der Gründe, aus denen ich seit vielen Jahren für eine höhere Mindeststrafe für den sexuellen Kindesmissbrauch kämpfe, mit der diese Taten auch im juristischen Sinn zu einem Verbrechen gestempelt würden. Auch für viele Opfer ist es wichtig, dass durch einen Richter in einer Beweisaufnahme festgestellt wird, was ihnen angetan wurde. Und wir haben bereits effektive Mittel und erweitern diese noch, um Opfer in der Hauptverhandlung zu schützen, etwa durch eine Videovernehmung und die Möglichkeit eines Opferanwalts."

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?