Amtsgericht Neu-Ulm
23.03.2011

Merk: "Wer A sagt, muss auch B sagen - für konsequenten Opferschutz!"

Die Bundesregierung hat heute die zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexueller Kindesmisshandlung verlängert. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hält das für unzureichend. Merk: "Die Verlängerung der Verjährung ist richtig. Aber wer A sagt, muss auch B sagen. Es kann nicht angehen, dass im Strafrecht alles beim Alten bleiben soll. Es ist widersprüchlich, die zivilrechtliche Verjährung auf 30 Jahre zu verlängern, dies aber bei der strafrechtlichen Verfolgung mit dem Argument abzulehnen, nach so langer Zeit ließen sich Missbrauchsvorwürfe nicht mehr aufklären. Tatsächlich ist es so, dass die Opfer die erlebten Qualen sehr häufig ihr ganzes Leben lang in sich tragen. Selbst nach Jahrzehnten können sie den Ablauf der Taten oft noch minutiös schildern. Deswegen brauchen wir sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre. Nur das ist konsequenter Opferschutz."

Nach der aktuellen Rechtslage verjährt der Grundfall des Kindesmissbrauchs im Strafrecht zehn Jahre, schwerer sexueller Missbrauch 20 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers. Merk: "Fälle sexuellen Missbrauchs werden aber sehr häufig erst nach Jahren und Jahrzehnten aufgedeckt. Sexuelle Gewalt zerstört nicht nur die Kindheit und Jugend der Betroffenen, sondern hinterlässt bleibende seelische Wunden. Viele Opfer versuchen sich dadurch zu helfen, dass sie die schrecklichen Erlebnisse der Kindheit verdrängen. Sie sind oft erst nach langer Zeit und unter enormer Überwindung fähig, ihre Leidensgeschichte zu offenbaren. Die Verfolgung der Täter darf dann nicht an Fristen und Formalien scheitern."

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