Amtsgericht Neu-Ulm
30.03.2011

Merk fordert konsequente Umsetzung des Koalitionsvertrages / Erhöhung der Jugendstrafe und Warnschussarrest

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk drängt, den Berliner Koalitionsvertrag zügig und konsequent umzusetzen. Vor allem im Jugendstrafrecht, wo die Koalition die Umsetzung langjähriger bayerischer Gesetzesforderungen vereinbart hat, will Merk nun Ergebnisse sehen: "Massive Übergriffe Jugendlicher auf Unbeteiligte wie zuletzt an verschiedenen Berliner U-Bahnhöfen zeigen , dass wir noch konsequenter gegen Jugendgewalt vorgehen müssen. Ein wesentlicher Baustein dabei sind die vereinbarten Verbesserungen im Jugendstrafrecht."

Merk fordert insbesondere den sogenannten Warnschussarrest sowie höhere Jugendstrafen für extreme Gewalttaten. "Es ist längst überfällig, dass das Höchstmaß der Jugendstrafe für Mord auf 15 Jahre erhöht wird. Die derzeitige Höchststrafe von 10 Jahren ist bei besonders grausamen und verwerflichen Taten nicht immer schuldangemessen. Ich will, dass die Belange der Opfer und ihrer Angehörigen künftig noch stärker berücksichtigt werden können", so die Ministerin. Auch die Einführung des Warnschussarrestes sei eine langjährige Kernforderung Bayerns. Merk: "Der Warnschussarrest wirkt bei dem jungen Straftäter dem Eindruck entgegen, dass es sich bei der Bewährungsstrafe um einen Freispruch 2. Klasse handle. Außerdem bietet er die Möglichkeit, gleich zu Beginn der Bewährungszeit im Arrestvollzug die Weichen richtig zu stellen und nachdrücklichen erzieherischen Einfluss zu nehmen." Ein Gesetzentwurf des zuständigen Bundesjustizministeriums liegt den Ländern weiterhin nicht vor.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?