Amtsgericht Neu-Ulm
24.05.2011

Merk: "Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch dürfen nicht auf guten Willen angewiesen sein. Der Weg zu den Gerichten muss länger offen stehen - durch längere Verjährungsfristen!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk sieht vor dem Hintergrund des Abschlussberichts der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs auch den Gesetzgeber gefordert. Die Verjährungsfristen müssten sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht verlängert werden, erklärte Merk heute in München.

Merk: "Frau Dr. Bergmann liefert uns ein wichtiges Fundament für die weitere Arbeit am Runden Tisch der Bundesregierung. Ihr gebührt großer Respekt für die geleistete Arbeit." Der Bericht befasst sich vor allem mit der Frage, wie Betroffenen ein Ausgleich für das Erlittene gewährt werden kann. Dazu wird ein Hilfemodell vorgeschlagen.

Merk weiter: "Der Runde Tisch und die Einrichtung der Unabhängigen Beauftragten waren notwendig, weil kaum ein Opfer der im letzten Jahr aufgedeckten Taten noch die Chance hat, Hilfe durch die Gerichte zu erhalten. Denn Ansprüche auf Schadenersatz sind in den meisten Fällen genauso verjährt wie die Möglichkeit einer strafrechtlichen Ahndung. Der Grund dafür: Sexueller Missbrauch verletzt intimste Bereiche. Viele Opfer sind ein Leben lang traumatisiert. Wer das als Kind erleben muss, benötigt viel Zeit zur Verarbeitung. Wer sich offiziellen Stellen offenbart, muss auch noch eigene Ängste und Scham überwinden. Vielen Betroffenen fällt die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige extrem schwer; sie tragen sie jahrelang mit sich herum. Die bestehenden kurzen Verjährungsfristen missachten diese besondere Not der Opfer."

Die Bundesregierung hat Vorschläge für eine längere Verjährung im Zivilrecht vorgelegt. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat sich vor zwei Wochen auf Antrag Bayerns bereits für ein längeres Ruhen der Verjährung auch im Strafrecht ausgesprochen. Auch die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder hat letzte Woche in Halle eine längere Verjährung im Strafrecht gefordert. Merk: "Vielen Opfern geht es nicht um Geld, sondern um Genugtuung für zugefügte Qualen und erlittenes Unrecht. Hier Rechtsfrieden zu schaffen, ist Aufgabe des Strafrechts. Geben wir unserer Strafjustiz endlich die Chance, diese Aufgabe auch in Missbrauchsfällen effektiver erfüllen zu können!"

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