Amtsgericht Neu-Ulm
03.06.2011

Merk: "Deutschland darf nicht Schlusslicht bei der Organspende sein!"

Anlässlich des 30. Tags der Organspende am 4. Juni 2011 appeliert die bayerische Justizministerin und stellvertretende CSU-Parteivorsitzende Dr. Beate Merk an alle Bürgerinnen und Bürger, eine Entscheidung für die Organspende und damit für das Leben anderer Menschen zu treffen.

Merk: "Trotz aller Bemühungen ist die Zahl der Organspenden in Deutschland in den letzten Jahren nicht nennenswert angestiegen. Nach wie vor gibt es in Deutschland zu wenig Organspender - im Jahr 2009 waren es nur 1.217 bei ca. 82.000.000 Einwohnern. Jedes Jahr sterben in Deutschland etwa 3.000 Menschen, die auf eine Organtransplantation warten, weil ein Spenderorgan nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden kann. Diese Situation ist deshalb besonders traurig, weil wir aus Umfragen wissen, dass fast drei Viertel der Menschen bereit wären, nach ihrem Tod Organe oder Gewebe zu spenden. Leider hat nur ein Bruchteil der potentiellen Organspender, die Bereitschaft zur Organspende durch einen Organspendeausweis dokumentiert. Jeder von uns kann schon morgen auf ein fremdes Organ angewiesen sein!"

Merk: "Nach deutschem Recht ist eine postmortale Organspende nur zulässig, wenn der Verstorbene dieser vor seinem Tod ausdrücklich zugestimmt hat oder seine Angehörigen zustimmen. Allein die innere Bereitschaft, nach dem Tod ein Organ zu spenden, hilft nicht weiter. Vielmehr muss jeder, der zu einer Verbesserung der Situation beitragen will, von sich aus aktiv werden und einen Organspendeausweis ausfüllen. Die meisten Menschen setzen sich mit Fragen, die ihren Tod betreffen, nicht gern auseinander. Politik, Verbände und Ärzteschaft müssen daher weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um den Menschen das Thema Organspende nahezubringen und sie zu veranlassen, eine eigenverantwortete Entscheidung zu treffen."

Merk: "Schieben Sie diese Thematik nicht vor sich her! Verlagern Sie die Entscheidung nicht auf Ihre Angehörigen. Als Justizministerin weise ich immer wieder darauf hin, wie wichtig es ist, für Notsituationen oder unseren Tod eigenverantwortlich vorzusorgen. Hierzu gehört neben Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Testament auch die Entscheidung über die Bereitschaft zur Organspende."

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?