Amtsgericht Neu-Ulm
13.01.2011

Merk zum Urteil des EGMR: "Kein Grund für die Bevölkerung zur Beunruhigung"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: "Wichtig ist zuerst einmal: Die heutige Entscheidung führt nicht zur Freilassung des Beschwerdeführers. Es besteht also kein Grund zur Beunruhigung: Gegenstand des heute entschiedenen Verfahrens war eine Unterbringungsanordnung aus dem Jahr 2002. Diese Anordnung ist zwischenzeitlich überholt. Der Beschwerdeführer ist derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Daran ändert auch die heutige Entscheidung nichts.

Die Entscheidung des EGMR überzeugt mich inhaltlich nicht. Wenn bei einer Entscheidung alleine die Freiheitsrechte eines Straftäters zählen und die Sicherheit der Bevölkerung keine Rolle spielt, ist das für mich persönlich nicht akzeptabel. Aber die Entscheidung befasst sich ohnehin alleine mit der Zulässigkeit der Unterbringung nach dem Bayerischen Straftäterunterbringungsgesetz, das es nicht mehr gibt. Für die nachträgliche Sicherungsverwahrung lässt sich daraus noch nicht zwingend etwas ableiten. Die beiden Instrumente lassen sich nicht miteinander vergleichen. So entscheidet z.B. über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung dasselbe Gericht, das auch den Schuldspruch im vorangegangenen Strafurteil gefällt hat. Das war beim Straftäterunterbringungsgesetz nicht der Fall. Für mich gilt weiterhin: Das Bundesverfassungsgericht hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht beanstandet - sie ist also nach wie vor zulässig. Falls die Bundesjustizministerin meint, aus dem Urteil müsse man Rückschlüsse auch für die nachträgliche Sicherungsverwahrung ziehen, sollte sie allerdings die Große Kammer des EGMR anrufen, um Vorfestlegungen zu vermeiden."

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