Amtsgericht Neu-Ulm
03.06.2011

Merk: "Der Schutz des Kindes vor Missbrauch hat höchste Priorität!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert zum internationalen Tag der Kinder, die unschuldig zu Aggressionsopfern geworden sind am 4. Juni 2011, eine Verbesserung des Schutzes vor sexueller Kindesmisshandlung: "Was wir brauchen, sind längere Verjährungsfristen im Strafrecht, ein stärkerer Schutz der Opfer im Strafverfahren und eine wirksame Prävention."

Merk: "Kinder wurden und werden immer wieder sexuell missbraucht und misshandelt. Das haben uns die schrecklichen Fälle des letzten Jahres wieder deutlich vor Augen geführt. Besonders erschüttert hat mich dabei, dass dies in Einrichtungen geschah, die Eltern bewusst ausgesucht haben, um ihren Kindern einen besonders behüteten Unterricht zu geben! Der heutige Tag erinnert uns daran, wachsam zu sein, dass wir als Erwachsene Kinder noch besser vor Missbrauch schützen müssen."

Merk weiter: "Ein Täter, der ein Kind sexuell missbraucht, muss konsequent und hart bestraft werden. Und das muss auch noch Jahrzehnte nach der Tat möglich sein. Weil es oft sehr lange braucht, bis Missbrauchsfälle ans Licht kommen, dürfen solche Taten frühstens nach 30 Jahren verjähren. Wir müssen den Opfern die Zeit geben, die sie brauchen, um den Mut und die Kraft für eine Anzeige aufzubringen. Deshalb darf die Verjährungsfrist auch erst mit dem 21. und nicht schon wie bisher mit dem 18. Geburtstag des Opfers beginnen."

Unbedingt notwendig ist auch, dass die Opfer während des Ermittlungs- und Strafverfahrens umfassend betreut werden. Der Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) enthält hier wichtige Schritte in die richtige Richtung. Merk: "Wir können den Opfern mehrfache Vernehmungen ersparen, wenn im Strafverfahren häufiger Video-Aufzeichnungen eingesetzt werden. Außerdem sollte regelmäßig ein Anwalt die Opfer betreuen. Dies allein ist aber nicht genug! Sagt ein minderjähriges Opfer von Sexualstraftaten vor Gericht aus, muss die Öffentlichkeit ausgeschlossen sein; was zum Schutz der Persönlichkeit von jugendlichen Angeklagten recht ist, muss für das Opfer billig sein!"

Merk weiter: "Auch zur Prävention können wir noch mehr tun. Jeder verhinderte Missbrauch, rettet ein Kind! Mit dem Präventionsprojekt "Kein-Täter-werden-Bayern", das zur Zeit gemeinsam mit der Universität Regensburg durchgeführt wird, erreichen wir mögliche Täter vor der Tat. Männer, die noch nicht auffällig geworden sind, können dort ein freiwilliges, kostenloses und anonymes Beratungs- und Therapieangebot in Anspruch nehmen. Sie können lernen, ihre sexuellen Wünsche und Phantasien zu kontrollieren, und so gar nicht erst zum Täter zu werden."

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?