Amtsgericht Neu-Ulm
10.06.2011

Bayerns Justizministerin Merk: "Sicherheit sieht anders aus"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk lehnt den Vorstoß der Bundesjustizministerin zur Einführung des sog. "Quick-Freeze-Verfahrens" ab.

Merk: "Der vom Bundesjustizministerium erarbeitete Gesetzentwurf ignoriert offenkundige sicherheitspolitische Notwendigkeiten. Eine solche Vogel-Strauss-Politik gegenüber den Sicherheitsbelangen der Bevölkerung können wir uns nicht leisten!"

Merk weiter: "Die Speicherung von Verkehrsdaten nur im Einzelfall und erst wenn etwa wegen eines bestimmten Tatverdachts konkreter Anlass besteht, ist keine diskutable Alternative zur Vorratsdatenspeicherung. Dieser Vorschlag gibt den Ermittlern Steine statt Brot. Denn zahlreiche Netzbetreiber bzw. Diensteanbieter speichern Verkehrsdaten nicht mehr. Bei Internet-Flatrates besteht im übrigen auf der Basis der datenschutzrechtlichen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes grundsätzlich auch nur eine Speicherbefugnis von 7 Tagen. Das bedeutet: in den meisten Fällen, gibt es gar keine Daten mehr, die eingefroren werden könnten."

Merk betont: "Es ist allerhöchste Eisenbahn, dass wir entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die gesetzlichen Grundlagen für die Vorratsdatenspeicherung schaffen. Wir haben es leider auch in Deutschland mit einer realen Terrorgefahr zu tun. Kriminelle nutzen die Anonymität des Internets und den Ermittlungsbehörden sind die Hände gebunden. Hier muss der Staat seinen Schutzpflichten nachkommen."

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