Amtsgericht Neu-Ulm
13.07.2011

Besetzung der Stelle des Generalstaatsanwalts in Nürnberg

Die Entscheidung über die Besetzung der Stelle des Generalstaatsanwalts in Nürnberg wird durch das bayerische Kabinett im September diesen Jahres getroffen. Die Vorbereitung dieser Personalentscheidung wird - wie in allen anderen Fällen auch - nach dem Grundsatz Eignung, Befähigung und fachliche Leistung getroffen. Sie erfolgte im gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren im Einvernehmen mit allen Beteiligten. Politische Gesichtspunkte spielen hierbei keine Rolle.

Merk: "Ich finde es unerträglich, dass Personalentscheidungen mit Einzelheiten, die höchstpersönlich sind, vorab in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Solche Entscheidungen betreffen sensible Daten! Im Interesse meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehe ich es als meine besondere Fürsorgepflicht während eines laufenden Verfahrens absolute Vertraulichkeit zu gewährleisten."

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?