Amtsgericht Neu-Ulm
26.07.2011

Merk: "Mietnomaden verdienen keinen Schutz!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute auf dem 2. Münchener Mietgerichtstag zu den vom Bundesjustizministerium geplanten Änderungen des Mietrechts Stellung genommen.

Merk: "Das Ziel, energetische Modernisierungsmaßnahmen zu fördern, halte ich für unbedingt erforderlich. Allerdings sehe ich noch Nachbesserungsbedarf: Dass der Mieter während der Baumaßnahmen die Miete drei Monate nicht mindern darf, ist im Interesse des Vermieters und des Klimaschutzes hinzunehmen. Hier muss aber eine noch weitergehende Härtefallregelung zum Schutz des Mieters vorgesehen werden."

Die Ministerin weiter: "Ich begrüße, dass das gerichtliche Räumungs- und Vollstreckungsverfahren effizienter und kostengünstiger gestaltet werden soll. Wer einmal nichtsahnend seine Wohnung an einen "Mietnomaden" vermietet hat, weiß, wie viel Zeit und Geld es kostet, bis die Wohnung endlich wieder leer ist. Hier muss das Gesetz dem Vermieter zur Seite stehen. Denn gerade für private Vermieter kann ein Mietnomade in finanzieller Hinsicht sogar existenzbedrohend sein."

Die darüber hinaus geplante sog. "Hinterlegungsanordnung" soll dem Vermieter die im Laufe eines Gerichtsverfahrens fällig werdenden Mieten sichern. Merk kritisiert: "Hier fehlt mir im Entwurf aber eine praxistaugliche Ausgestaltung des Verfahrens: Beruft sich der Mieter nämlich auf Mietmängel und Mietminderung, kann die Anordnung nicht ohne Beweisaufnahme ergehen. Das ist ist zu kompliziert und kostet wertvolle Zeit!"

Merk: "Alle gesetzlichen Regelungen nützen dem Vermieter nichts, wenn die Verfahren beim Mietgericht zu lange dauern. Hier kann ich aber mit Stolz sagen: Bayern hat seine Hausaufgaben gemacht! Die Verfahren beim Amtsgericht dauern weniger als vier Monate. Das ist fast ein Monat weniger als im Bundesschnitt!"

Hintergrundinformationen:

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts vorgelegt. Neben verschiedenen Maßnahmen zur Förderung energetischer Sanierungen sieht er Verbesserungen im Räumungs- und Vollstreckungsverfahren vor: Die Berliner Räumung wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Der Vermieter kann danach die Vollstreckung auf die Besitzverschaffung an den Räumen beschränken. Die in der Wohnung befindlichen Sachen werden vom Gerichtsvollzieher dokumentiert. Der Vermieter kann sie dann wegschaffen, um die Wohnung kurzfristig erneut zu vermieten. Außerdem konnte ein "Mietnomade" die Räumung bisher dadurch verhindern, dass er Dritte in die Wohnung aufnahm, gegen die kein Vollstreckungstitel bestand. Abhilfe soll hier ein ergänzender Räumungstitel im Wege des einstweiligen Rechtsschutz schaffen.

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