Amtsgericht Neu-Ulm
27.07.2011

Merk: "München muss Standort der künftigen europäischen Patentgerichtsbarkeit werden!"

Das Europäische Parlament befasst sich in Kürze mit einem vom Rat der EU vorgeschlagenen Übereinkommen, durch das eine europäische Patentgerichtsbarkeit geschaffen werden soll. Anlass für die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk, gemeinsam mit ihren Amtskollegen Stickelberger (Baden-Württemberg) und Kutschaty (Nordrhein-Westfalen) in einem Schreiben an die Europaabgeordneten Lehne (Vorsitzender des Rechtsausschusses) und Rapkay auf zentrale Anliegen hinzuweisen.

Die Minister fordern, dass in Deutschland mehr als die bislang für jeden Mitgliedsstaat vorgesehenen drei örtlichen Kammern des künftigen Gerichts errichtet werden dürfen. Nur so werde man dem sehr hohe Fallaufkommen in Deutschland gerecht.

Merk: "Ein kostengünstiger und effizienter Patentschutz ist unabdingbar für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Es ist daher höchste Zeit für ein einheitliches Patent und eine einheitliche Patentgerichtsbarkeit in der EU! Der außerordentlich hohe Standard der deutschen Patentgerichte muss hier aber gewahrt werden. Deshalb setze ich mich mit meinen Kollegen aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen dafür ein, dass die etablierten deutschen Patentgerichtsstandorte auch Standort der europäischen Patentgerichtsbarkeit werden. Denn nur so können wir die Erfahrung der international hoch anerkannten deutschen Patentrichter auch auf europäischer Ebene nutzen!"

Das Landgericht München I ist neben Düsseldorf und Mannheim das größte Patentstreitgericht in Deutschland. Merk: "Als Sitz des Europäischen Patentamts, des Deutschen Patent- und Markenamts, des Bundespatentgerichts, des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht und der Patentanwaltskammer ist München schon jetzt die europäische Patenthauptstadt. Gebündelter Sachverstand, langjährige Expertise sowie straffe und effiziente Verhandlungsführung nach dem "Münchner Modell" - Idealbedingungen für das Europäische Patentgericht!"

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?