Amtsgericht Neu-Ulm
29.07.2011

Mehr Sicherheit bei EC-Karten durch neue Chiptechnik -
Bayerns Verbraucherschutzministerin Merk warnt vor Problemen bei Abhebungen im Ausland

"Karte ungültig" heißt es lapidar auf dem Bildschirm des Geldautomaten in New York, Kairo oder Bangkok. Und der Urlauber steht plötzlich ohne Geld dar. Urlaubsfreude ade.

Hintergrund ist, dass zahlreiche Banken in Deutschland die Einsatzfähigkeit von EC-Karten im außereuropäischen Ausland eingeschränkt haben, um sich gegen die zunehmenden Fälle von Kartenmissbrauch durch kopierte Magnetstreifen zu schützen. Die Karte ist entweder vollständig gesperrt oder es kann nur noch in begrenztem Umfang Geld abgehoben werden. Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk: "Jede technische Neuerung, die Betrügern das Leben schwerer macht, ist natürlich zu begrüßen. Doch muss der Kunde hierüber rechtzeitig informiert werden. Es kann nicht sein, dass ich erst am Geldautomaten im Ausland erfahre, dass meine EC-Karte dort nicht funktioniert!"

Seit einiger Zeit ist eine neue Generation von EC-Karten auf dem Markt. Bei diesen werden die Kundendaten auf dem goldfarbenen Chip der Karte gespeichert. Er ist sicherer als der herkömmliche Magnetstreifen. Die Daten werden aber weiterhin auch auf dem herkömmlichen Magnetstreifen abgelegt, weil die neue Chiptechnik außerhalb Europas wenig verbreitet ist. Wenn dann aber auch dieser im Ausland gesperrt ist, geht gar nichts mehr.

Merk: "Wer eine Reise außerhalb Europas plant, sollte sich deshalb vor der Abreise bei seiner Bank informieren, ob seine EC-Karte für das Reiseland frei geschaltet ist." Einige Institute bieten auch die Möglichkeit, sich über eine Hotline selbst aus dem Ausland noch kurzfristig einen Verfügungsrahmen für Abhebungen einrichten zu lassen."

"Unabhängig davon sollte die Reisekasse stets aus einer Mischung verschiedener Zahlungsmittel bestehen", empfiehlt die Ministerin. Bargeld, Kreditkarten und Reiseschecks bieten Alternativen.

Weitere Informationen rund um das Thema Reisekasse finden Verbraucherinnen und Verbraucher auch im Verbraucherportal www.vis.bayern.de unter http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/reisevertrag/reisekasse.htm

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