Amtsgericht Neu-Ulm
29.08.2011

Kooperation der Länder bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung
Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen zeichnen Staatsvertrag

Wiesbaden - Die Justizminister der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, Rainer Stickelberger und Thomas Kutschaty, unterzeichneten heute in Wiesbaden den Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder. Im Beisein des hessischen Justizministers Jörg-Uwe Hahn erklärte außerdem der Justizstaatssekretär des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Rainer Dopp, den Beitritt zum Staatsvertrag.

"Ich freue mich, dass mit der heutigen Zeichnung des Staatsvertrags ein großer Schritt zur gemeinsamen Überwachung entlassener Straftäter getan ist", erklärte der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn. "Nachdem Hessen und Bayern den Staatsvertrag bereits unterzeichnet haben, steht der Weg zum Beitritt weiterer Länder offen."

Im Rahmen der elektronischen Aufenthaltsüberwachung können entlassene Straftäter gerichtlich angewiesen werden, ein elektronisches Band zur Feststellung ihres Aufenthaltsorts mittels GPS zu tragen. Die in Hessen angesiedelte Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) hat die Aufgabe, die eingehenden Ereignismeldungen aus der elektronischen Aufenthaltsüberwachung rund um die Uhr entgegenzunehmen und zu bewerten. Notwendige Maßnahmen der zuständigen Stellen können so umgehend in die Wege geleitet werden, um auf Gefahrensituationen zu reagieren. Zugleich übernimmt die Überwachungsstelle eine wichtige Filterfunktion, um die Anzahl unnötiger Einsätze der Polizei oder der Bewährungshilfe so gering wie möglich zu halten. Justizminister Hahn betonte, Hessen stelle mit dem Aufbau der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle seine über zehnjährige Erfahrung mit dem Projekt ?Elektronische Fußfessel? den anderen Bundesländern zur Verfügung.

"Auch wenn die elektronische Aufenthaltsüberwachung kein Allheilmittel ist, erhalten wir mit ihr doch wir ein zusätzliches Instrument, um Rückfalltaten so weit wie möglich zu verhindern und den Schutz der Öffentlichkeit weiter zu verbessern", erklärte der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger.

"Die Aufenthaltsüberwachung ist ein weiterer Baustein zum Schutz der Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Gewalt- und Sexualstraftätern", so der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty. "Auch wenn sich Rückfalltaten durch die Überwachung nicht sicher verhindern lassen werden, so geht von der Möglichkeit, den Aufenthaltsort rückwirkend genau bestimmen zu können, eine erhebliche Abschreckungswirkung aus".

Der Justizstaatssekretär des Landes Mecklenburg-Vorpommern Rainer Dopp wies daraufhin, dass Mecklenburg-Vorpommern das erste Bundesland war, in dem ein Gericht bereits zu Beginn des Jahres bei einem entlassenen Strafgefangenen das Tragen eines solchen elektronischen Bandes angeordnet hatte. "Bereits in diesem Fall konnte die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen die Anordnung zügig umsetzen", so Dopp. Inzwischen gibt es weitere Überwachungsfälle in Hamburg und Nordrhein-Westfalen.

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist kein Ersatz für die geschlossene Unterbringung von gefährlichen Straftätern! Wenn wir aber jemanden entlassen müssen, dann kann sie ein wertvoller Bestandteil der Sicherheitsmaßnahmen sein, die wir zum Schutz der Bevölkerung ergreifen. Ich freue mich, dass die Länder bei diesem wichtigen Projekt an einem Strang ziehen. Eine einheitliche Lösung erleichtert enorm die Überwachung der Täter über die Landesgrenzen hinweg."

Durch die länderübergreifende Zusammenarbeit soll auf effiziente Weise möglichst schnell ein flächendeckendes elektronisches Überwachungssystem aufgebaut werden. Die Aufnahme des Echtbetriebs der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle ist für Januar 2012 geplant.

Abschließend erklärte der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn: "Ich bin überzeugt, dass die Zusammenarbeit der Länder bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ein erfolgreicher Beitrag zum Schutz der Allgemeinheit vor Straftaten sein wird."

Zum Hintergrund teilt die Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Beate Merk mit:

"Die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle in Hessen, d. h. die für die fachliche Überwachung zuständige Stelle, wird mit Justizmitarbeitern besetzt. Alle hoheitlichen Maßnahmen werden also durch eine staatliche Behörde und nicht durch ein privates Unternehmen vorgenommen."

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