Amtsgericht Neu-Ulm
07.10.2011

Merk: "Sichere Unterbringung von hochgefährlichen Tätern - Neubau in Straubing machts möglich!"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat heute mit ihrem "Baggerstich" die Baumaßnahme zur Errichtung eines neuen Hauses für Sicherungsverwahrte auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Straubing offiziell gestartet.

Merk: "Nur eine räumliche Trennung von Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten wird den neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht. Dank unserer frühzeitigen Planungen können wir schon heute mit dem Bau eines neuen Gebäudes beginnen. Damit wir die Sicherungsverwahrten auch künftig hinter geschlossenen Mauern behalten. Das sind wir der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger schuldig."

Die Ministerin weiter: "Das Urteil aus Karlsruhe hat uns vor gewaltige Herausforderungen gestellt. Aber wir in Bayern haben unsere Hausaufgaben gemacht! Gemeinsam mit allen anderen Beteiligten haben wir bei diesem wichtigen Projekt vorbildlich an einem Strang gezogen. Und wie wir heute sehen, sind wir auf einem guten Weg, das Projekt rechtzeitig in Betrieb zu nehmen!"

In ihrer Festrede ging Merk auch auf die gesetzliche Neuregelung der Sicherungsverwahrung auf Bundesebene ein: "Wir kommen gut voran! Bund und Länder sind sich inzwischen über die Leitlinien für den Vollzug der Sicherungsverwahrung weitgehend einig. Ein wichtiger Punkt ist allerdings noch offen: Was ist mit hochgefährlichen Tätern, bei denen sich eine auf einer psychischen Störung beruhende Gefährlichkeit erst im Laufe des Strafvollzugs herausstellt? Für mich ist klar, dass solche Täter nach Haftende geschlossen untergebracht werden müssen, selbst wenn das die Richter im Strafurteil noch nicht vorgesehen haben. Ich werde dafür kämpfen, dass wir auch für dieses Problem eine einvernehmliche Lösung finden, die den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung hinreichend Rechnung trägt. Denn der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor hochgefährlichen Straftätern muss immer die höchste Priorität haben!"

Zum Hintergrund:

Der Neubau in Straubing soll eine Kapazität von 84 Plätzen haben und muss bis zum 31. Mai 2013 fertig gestellt sein. Dann endet die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Übergangsfrist. Das neue Gebäude ist bereits im Haushaltsplan 2011/2012 veranschlagt und die Staatsregierung hat im Rahmen der Zukunftsstrategie "AUFBRUCH BAYERN" Mittel in Höhe von 12 Mio. € in Aussicht gestellt. Zudem wurden die jetzt beginnenden vorbereitenden Baumaßnahmen bereits vom Haushaltsausschuss des Landtags genehmigt.

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