Amtsgericht Neu-Ulm
31.08.2012

Korrektur: Reform des Jugendstrafrechts tritt noch nicht am 1. September in Kraft

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute eine Pressemitteilung zu einer am morgigen 1. September 2012 in Kraft tretenden Reform des Jugendstrafrechts abgegeben. Die Mitteilung beruhte auf einer Pressemeldung, die sich bei nochmaliger Nachprüfung als unzutreffend herausgestellt hat: Das Gesetz hat zwar die parlamentarischen Gremien durchlaufen, befindet sich aber gegenwärtig noch auf dem Ausfertigungsweg im Bundespräsidialamt. Sein Inkrafttreten ist also vorbehaltlich der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kürze, aber keinesfalls am morgigen 1. September zu erwarten. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen. Die wesentliche Botschaft der Presseerklärung, wonach anlässlich des - nunmehr in Kürze - anstehenden Inkrafttretens der Reform weitere Verbesserungen im Jugendstrafrecht gefordert werden, bleibt davon natürlich unberührt.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?