Amtsgericht Neu-Ulm
23.10.2012

Verbraucherschutzministerin Beate Merk begrüßt heutige Entscheidung des EuGH zu den Rechten von Fluggästen / "Wichtig ist aber auch die praktische Durchsetzung dieser Rechte!"

Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat die heute bekannt

gewordene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs begrüßt, in der der

Gerichtshof bekräftigte, dass Fluggästen bei erheblichen Verspätungen ebenso wie bei der Annullierung von Flügen ein Entschädigungsanspruch zusteht. "Die Entscheidung sorgt für eine Erweiterung, vor allem aber auch für eine Klarstellung der Rechte der Verbraucher", so Merk. "Ich wünsche mir, dass nun auch die Fluggesellschaften die Entscheidungen des EuGH beachten und den Fluggästen die ihnen zustehenden Entschädigungen unbürokratisch gewähren."

Merk forderte aber zugleich eine Verbesserung der praktischen Durchsetzung

dieser Rechte. "Für den Fluggast ist es von zentraler Bedeutung, dass seine

Rechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern in der Praxis auch durchgesetzt werden können", so Merk. "Das fängt schon bei der Information an, die oft nur sehr lückenhaft erfolgt. Die Fluggesellschaften sind bereits nach geltendem Recht verpflichtet, die Fluggäste klar und eindeutig über ihre Rechte aufzuklären." Zum anderen müsse es ebenso wie für den Schienenverkehr auch für Fluggäste eine effiziente Schlichtungsstelle geben. "Dann darf es aber nicht, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schlichtung im Luftverkehr derzeit noch vorgesehen, den Fluggesellschaften überlassen bleiben, wie viele Schlichtungsstellen sie einrichten. Wenn jede Fluggesellschaft die Möglichkeit bekommt, ihre Schlichtungsstelle selbst zu bestimmen, führt das zu einem Fleckerlteppich. Und der ist für den Reisenden nicht mehr überschaubar." Merk forderte demgegenüber eine einheitliche Schlichtungsstelle der Fluggesellschaften, an die sich jeder Fluggast wenden kann.

Dauerausstellung Weiße Rose Saal

Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


Weitere Infos finden Sie hier

Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?